Giftberatung und -behandlung ist nach den Bestimmungen des Chemikaliengesetzes eine Aufgabe der Bundesländer, die aufgefordert sind, Informations- und Behandlungszentren für Vergiftungen zu benennen.
Die Giftinformationszentralen beraten bei Notfällen und bei chronischen Vergiftungen. Ebenfalls zu ihren Aufgaben gehört das Sammeln und Auswerten von Erkenntnissen über Auswirkungen gefährlicher Stoffe und Zubereitungen sowie die Berichterstattung an das das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR). Die Berichte werden über das BfR an die Europäische Union weitergeleitet. Ziel ist es, schnell zu erkennen, welche Stoffe oder Zubereitungen sich für den Verbraucher als gefährlich erweisen.

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