Lärm ist in den letzten Jahrzehnten zu einer zunehmenden Belastung der Bevölkerung geworden.
Lärm ist ein wesentlicher Faktor der zivilisationsbedingten Umweltgefährdung. Er ist eine Begleiterscheinung der modernen Industriegesellschaft, des Wunsches nach höchstmöglicher Mobilität., aber auch eine Folge des individuellen Freizeitverhaltens. Wie bei vielen Umweltbelastungen ist der Mensch Verursacher und Betroffener zugleich - dies macht die Lärmbekämpfung schwierig. Vor allem durch den zunehmenden Kraftfahrzeugverkehr, aber auch durch die von gewerblichen und industriellen Anlagen sowie von Sport - und Freizeitanlagen ausgehenden Geräusche ist ein immer größerer Teil der Bevölkerung zeitweilig oder dauerhaft Lärmbelastungen ausgesetzt. Hinzu kommen weitere Lärmquellen, zu denen der Flugverkehr, der Schienenverkehr und die durch die Nachbarschaft hervorgerufenen Geräusche gehören.
Nach repräsentativen Umfragen fühlten sich 1994 in Deutschland 22 % der Bevölkerung durch Straßenverkehrslärm, 8 % durch Fluglärm und je 3 % durch Schienenverkehrs-, Industrie- und Gewerbelärm stark gestört.
Lärm darf nach neueren wissenschaftlichen Erkenntnissen nicht mehr lediglich als Quelle von Belästigungen und Ärger angesehen werden. Die bisher bekannten Beeinträchtigungen durch Lärm bilden vielmehr eine breite Palette negativer Wirkungen wie Kommunikationsstörungen, Konzentrations- und Lernbeeinträchtigungen sowie Einschlafstörungen. Neben diesen eher dem psychisch-emotionalen Bereich zugeordneten Wirkungen treten auch eindeutig gesundheitliche Risiken auf. Es wurde in einer Verkehrslärmstudie festgestellt, dass in einem stark durch Verkehrslärm belasteten Gebiet (Schalldruckpegel 66 - 73 dB(A)) die Zahl derjenigen, die aufgrund von Bluthochdruck ärztlich behandelt werden mussten, gegenüber einem ruhigen Vergleichsgebiet mit ähnlicher Bewohnerstruktur und einer Lärmbelastung von 50 dB(A) um 50 % höher liegt. Vergleiche zwischen den Erkenntnissen der Lärmwirkungsuntersuchungen und Stressbelastungen bestärken also die Vermutung, dass zwischen Lärmbelastung und Bluthochdruck ein enger Zusammenhang besteht und dass Lärmbeeinträchtigungen erhebliche gesundheitliche Risiken für einen Großteil der Bevölkerung bedeuten können.
Um den Schutz der Bevölkerung vor Lärm industriellem und gewerblichen zu gewährleisten, überprüft die Gewerbeaufsichtsverwaltung entsprechende Betriebe regelmäßig auf die Einhaltung der immissionsschutzrechtlichen Vorschriften. Die Gewerbeaufsicht wird auch bereits im Vorfeld tätig: beim Neubau von industriellen und gewerblichen Anlagen werden die Bauanträge im Rahmen des Baugenehmigungsverfahrens entsprechend überprüft. Forderungen der Immissionsschutzbehörden werden in Form von Auflagen in den Baugenehmigungsbescheiden berücksichtigt.
So ist sichergestellt, dass neue Problembereiche nicht mehr entstehen, sondern dass durch Maßnahmen der Vorsorge - Berücksichtigung des Standes der Lärmminderungstechnik - die Lärmbelastung der Bevölkerung durch Industrie und Gewerbe insgesamt zurückgehen wird.

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