Direkt zur Navigation springen [Alt/Ctr+1]Direkt zum Inhalt springen [Alt/Ctr+2]
Schrift: größer | kleiner | Druckversion
Logo: Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft,Ernährung, Weinbau und Forsten - Zurück zur Startseite
  • Aktuelles
  • Ernährung
  • Europa/Internationales
  • Gesundheit
  • Landwirtschaft
  • Lärm
    • Umgebungslärmrichtlinie
    • Schienenverkehrslärm
    • Fluglärm
    • Lärm in Schulen/Kindergärten
    • Schutz vor Lärm und Erschütterung
    • Gewerbeaufsicht
    • Kontakt
    • Verweise
  • Luft
  • Nationalpark
  • Natur
  • Tiere
  • Wald
  • Wasser
  • Weinbau
  • Ministerium
  • Mediathek
  • Service
  • Kontakt
  • Impressum
  • Datenschutz
  • Sitemap
  • www.rlp.de
Startseite > Lärm > Fluglärm

Fluglärm


Quelle: BMU, Bilderdatenbank

In Rheinland-Pfalz steht der Fluglärm hinsichtlich des Anteils der "stark und äußerst gestört oder belästigten" Personen in der Bevölkerung mit 12,2 % vor Straßenverkehrs- (10,3 %)) und Schienenverkehrslärm (3,7 %) an erster Stelle. Der von Fluglärm in Rheinland-Pfalz betroffene Bevölkerungsanteil ist damit doppelt so hoch wie im Bundesdurchschnitt (6,1 %). Bundesweit ist der Straßenverkehrslärm (11,6 %) vor Fluglärm (6,1 %) und Schienenverkehrslärm (3,2 %) die wichtigste Lärmquelle (vgl. Tabelle 4.3 und 4.4 in "Lärmbelästigung in Rheinland-Pfalz 2008").

Lärmschutzzonen nach dem Fluglärmschutzgesetz sind künftig an den zwei zivilen Verkehrsflughäfen Hahn und Zweibrücken sowie an den militärischen Flugplätzen Ramstein, Spangdahlem und Büchel auszuweisen. Eine weitere Lärmquelle sind militärische Übungsflüge vor allem in Lufträumen, die zeitweise für militärische Nutzung reserviert sind ("TRA Lauter") und der durch den Flughafen Frankfurt am Main bedingte Luftverkehr.

Das Luftverkehrsgesetz einschließlich der zugehörigen Verordnungen enthält wichtige Regelungen zum Schutz vor Fluglärm, die sich an Genehmigungsbehörden (Planfeststellung), an das Bundesaufsichtsamt für Flugsicherung (Flugrouten), an die Flugsicherung, an Flugplatzunternehmer, Luftfahrzeughalter und Luftfahrzeugführer und schließlich an die Luftfahrtbehörden richtet.

Für die im Oktober 2011 vorgesehene Inbetriebnahme der Landebahn Nordwest am Flughafen Frankfurt Main sind die Ergebnisse des „Mediationsverfahrens Flughafen Frankfurt“ relevant.

Im Zusammenhang mit der Inbetriebnahme der Landebahn Nordwest am Flughafen Frankfurt Main veranlasst das Umweltministerium eigene Fluglärmessungen. Die Messstation in Mainz-Weisenau ist seit März 2011, die in Nackenheim seit Juni 2011 in Betrieb. Bei der Auswahl von geeigneten Standorten für Fluglärmmessungen sind vielfältige Aspekte zu berücksichtigen, da der Fluglärm von vielen veränderlichen Faktoren abhängt. Die beiden Standorte wurden nach ausgiebiger Beratung mit den Vertretern der Region einvernehmlich ausgesucht. Dort verlaufen in Flughafennähe bereits heute mehrere Endanflug- und Abflugrouten.

Die monatlichen Auswertungen werden jeweils nach Vorliegen im Internet auf der Homepage des LUWG eingestellt.


Die Messdaten selbst werden außerdem an das Umwelt- und Nachbarschaftshaus beim forum flughafen und region weitergeleitet und können unter Monitoring - Air Traffic Noise, mit einer geringen Zeitverzögerung verfolgt werden. Die Messdaten werden auch dem Deutschen Fluglärm Dienst – DLFD e.V. zur Verfügung gestellt.


Das Umweltbundesamt hat die Auswirkungen nächtlichen Fluglärms auf die Bevölkerung zusammengestellt und kommt zu dem Schluss, dass aus Gründen des präventiven Gesundheitsschutzes ein Nachtflugverbot von 22 bis 6 Uhr an stadtnahen Flughäfen erforderlich ist.