Industrie- und Gewerbebetriebe verursachen häufig schädliche Umwelteinwirkungen durch Schadstoff- oder Lärmemissionen. Oft beinhalten diese Anlagen auch ein bedeutendes Gefahrenpotential, wenn mit gefährlichen Stoffen in großen Mengen umgegangen wird.
Deshalb dürfen bestimmte Industrie- und Gewerbebetriebe einer besonderen Genehmigung nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz. In diesem Genehmigungsverfahren wird das Vorhaben auf seine Umweltverträglichkeit geprüft. Die Maßnahmen zur Luftreinhaltung und zum Lärmschutz müssen dem Stand der Technik entsprechen. Bei Bedarf stellt die Behörde durch Auflagen im Genehmigungsbescheid sicher, dass der Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen und Gefahren, vor erheblichen Nachteilen und erheblichen Belästigungen gewährleistet wird und Vorsorge gegen schädliche Umwelteinwirkungen getroffen wird.
Die Anlagen dürfen erst nach Erteilung der immissionsschutzrechtlichen Genehmigung errichtet und betrieben werden.

