Bolzplätze für Kinder, Jugendliche und Erwachsene sind Freizeitanlagen im Sinne des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG).
Davon zu unterscheiden sind Sportanlagen. Die Bund/Länder-Arbeitsgemeinschaft für Immissionsschutz (LAI) hat "Hinweise zur Beurteilung der von Freizeitanlagen verursachten Geräusche" erarbeitet und den Ländern zur Übernahme empfohlen. Mit Rundschreiben des Ministeriums für Umwelt und Forsten vom 30. Januar 1997 sind diese veröffentlicht worden. Diese Hinweise enthalten unter anderem nach Gebietseinstufung differenzierte Immissionsrichtwerte für Tag und Nacht und Zuschläge für Zeiten mit erhöhter Störwirkung (an Werktagen vor 7 Uhr und nach 20 Uhr, an Sonn- und Feiertagen von 6-9 Uhr, von 13-15 Uhr und von 20-22 Uhr).
Bestimmungen für Sportanlagen enthält demgegenüber die "Sportanlagenlärmschutzverordnung (18. BImSchV)."


