Ziel aller Maßnahmen auf dem Gebiet der Lärmbekämpfung ist, gesundheitliche Beeinträchtigungen durch Einwirkungen von Geräuschen sowie erhebliche Nachteile und Belästigungen für die Nachbarschaft oder die Allgemeinheit zu vermeiden. Die von der Weltgesundheitsorganisation (WHO) aufgestellte Formel, nach der unter Gesundheit der Zustand optimal psychischen und physischen Wohlbefindens und nicht nur das Freisein von Krankheit zu verstehen ist, erscheint bei der Lärmbekämpfung im Hinblick auf die bereits bestehende Immissionssituation in weiten Bereichen der rheinland-pfälzischen Ballungs- und Verdichtungsgebiete nicht erreichbar. Vielmehr wird es darauf ankommen, dass in Wohnbereichen, in denen die Bewohner durch Lärm in unzumutbarer Weise belastet sind, durch die Aufstellung und Realisierung von Lärmminderungsplänen wenigstens wieder annehmbare Verhältnisse geschaffen werden.
In den Wohnbereichen und Gebieten, in denen noch keine schädlichen Umwelteinwirkungen durch Geräusche vorliegen, wird darauf zu achten sein, dass durch weitere Ansiedlung von Industrie- und Gewerbebetrieben sowie durch die Führung von Verkehrsstraßen keine neuen Problembereiche mit schwerwiegenden Umweltbeeinträchtigungen entstehen. Grün- und Erholungsgebiete nehmen in Rheinland-Pfalz eine dominierende Stellung ein. Sie zu erhalten ist vorrangige Aufgabe. Dazu gehört, diese Räume im Rahmen der Umweltvorsorge von Lärm freizuhalten und eine Verschlechterung der bereits belasteten, aber für Erholung notwendigen Gebiete zu vermeiden.

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