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Vogelabwehr


Gutachten

Insbesondere Winzer beklagen in Rheinland-Pfalz beträchtliche Ernteeinbußen  durch Vögel, sofern keine geeigneten Abwehrmaßnahmen erfolgen. Die jährlich wiederkehrend im Herbst zur Vertreibung vor allem der Stare eingesetzten Schreckschussapparate können jedoch auch Anwohner erheblich belästigen. Nach dem Landes-Immissionsschutzgesetz sollen die Ordnungsämter deshalb nur dann eine Erlaubnis für Schreckschüsse erteilen, wenn sich die Vögel mit anderen verhältnismäßigen Mitteln nicht fernhalten lassen . In diesem Zusammenhang ist es wichtig, dass

  • nur geschossen wird, wenn tatsächlich Vögel da sind,
  • zu häufiges oder zu lautes Schießen unterbleibt,
  • die Nachtruhe beachtet wird, und
  • zuvor der Einsatz weniger belastender Methoden geprüft worden ist.

Zur Abwehr von Vögeln in der Landwirtschaft existieren weltweit umfangreiche Erfahrungen und Publikationen. Es fehlt jedoch eine praxisnahe Zusammenstellung und Bewertung der wichtigsten Erkenntnisse. Die Staatliche Vogelschutzwarte für Hessen, Rheinland-Pfalz und Saarland hat deshalb im Auftrag des Landesamtes für Umweltschutz und Gewerbeaufsicht ein umfassendes Gutachten über die Möglichkeit der Abwehr von Vögeln in der Landwirtschaft erstellt.

Neben der Frage, welche Vögel relevante Schäden im Obst- und Weinbau oder sonstigen Sonderkulturen verursachen können, war u.a. zu ermitteln,

  • welche Früchte besonders betroffen sind,
  • ob es regionalspezifische Unterschiede in Rheinland-Pfalz gibt,
  • welche Hilfsmittel zur Vogelabwehr existieren,
  • wie diese funktionieren und ? unter Berücksichtigung des
    Tierschutzes ? welche Vor- bzw. Nachteile sie haben,
  • wie laut Schreckschussapparate sein müssen,
  • zu welcher Tageszeit der Einsatz der Abwehranlagen

In einem speziellen Teil werden Gänseschäden (z. B. in der Landwirtschaft und bei Badegewässern) in Rheinland-Pfalz behandelt.

Das Gutachten gibt allen von der Problematik unmittelbar Betroffenen sowie den rheinland-pfälzischen Behörden Entscheidungshilfen. Da es eine Gesamtauswertung verfügbarer Informationen enthält, ist es über Rheinland-Pfalz hinaus von Bedeutungl.

Arbeitshilfe

Der Gemeinde- und Städtebund Rheinland-Pfalz hat gemeinsam mit Fachleuten aus der Landwirtschaft, den Kommunen und den Ministerien auf der Grundlage des vorgenannten Gutachtens eine Arbeitshilfe erstellt. Diese Arbeitshilfe zur immissionsschutzrechtlichen Erlaubnis für den Betrieb akustischer Geräte zur Vogelabwehr gibt praxistaugliche Hinweise zur Umsetzung der im Landes-Immissionsschutzgesetz festgelegten Anforderungen.