Zum Auftakt der Lärmminderungsplanung der zweiten Stufe 2012/2013 in Rheinland-Pfalz und anlässlich der Fortschreibung der Umgebungslärmrichtlinie hatte die rheinland-pfälzische Umweltministerin Ulrike Höfken am 11.Januar 2012 zu einer Podiumsdiskussion „Lärmschutzpolitik in Europa – brauchen wir europaweite Grenzwerte“ in die Landesvertretung in Brüssel eingeladen. Im Rahmen dieser Veranstaltung wurden Standpunkte für die europäische Lärmschutzpolitik in den kommenden Rechtssetzungsverfahren mit verantwortlichen Vertretern der Europäischen Institutionen, mit Interessenvertretern und weiteren Experten diskutiert.
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Programmfaltblatt zur Veranstaltung "Lärmschutzpolitik in Europa - brauchen wir europaweite Grenzwerte?"
Pressemitteilung vom 11. Januar 2012
Rede von Ulrike Höfken in deutscher und in englischer Sprache
Lärmminderungsplanung 2007/2008
Die Lärmkartierung an 1.200 km Hauptverkehrsstraßen mit einem Verkehrsaufkommen von über 6 Millionen Kraftfahrzeugen pro Jahr in der ersten Stufe (bis zum 30. Juni 2007) ist unter http://www.laermkartierung.rlp.de veröffentlicht. Das Umweltministerium hatte für die Kommunen mit weniger als 80.000 Einwohnern die Lärmkartierung zentral erstellt.
Die Lärmbetroffenheit an Hauptverkehrsstrassen in Rheinland-Pfalz ist hier zusammengestellt:
Lärmbelastung – 24 h (Day-Evening-Night) | Anzahl | Anzahl | Anzahl | Anzahl | Anzahl |
|---|---|---|---|---|---|
„Hauptverkehrsstrassen“ außerhalb von Mainz, | 52.700 | 16.200 | 6.400 | 3.000 | 500 |
Mainz | 7.600 | 3.600 | 1.600 | 2.200 | 700 |
Ludwigshafen | 7.500 | 4.100 | 1.200 | 900 | 200 |
Koblenz | 5.800 | 2.400 | 1.200 | 900 | 200 |
Kaiserslautern | 5.100 | 1.900 | 1.100 | 1.000 | 500 |
Trier | 4.400 | 2.800 | 2.300 | 1.600 | 200 |
Worms | 700 | 300 | 200 | 100 | 0 |
83.800 | 31.300 | 14.000 | 9.700 | 2.300 | |
Anzahl Lärmbelasteter 55- | 141.100 |
Lärmbelastung | Anzahl | Anzahl | Anzahl | Anzahl | Anzahl |
|---|---|---|---|---|---|
„Hauptverkehrsstrassen“ außerhalb von Mainz, | 26.900 | 9.200 | 3.400 | 900 | 0 |
Mainz | 5.200 | 2.100 | 2.400 | 600 | 0 |
Ludwigshafen | 5.200 | 1.500 | 1.200 | 200 | 0 |
Koblenz | 3.600 | 1.500 | 1.100 | 400 | 0 |
Kaiserslautern | 2.900 | 1.300 | 1.000 | 500 | 300 |
Trier | 3.200 | 2.500 | 1.600 | 200 | 0 |
Worms | 400 | 200 | 100 | 0 | 0 |
47.400 | 18.300 | 10.800 | 2.800 | 300 | |
Anzahl Lärmbelaster 50- | 79.600 |
Die Lärmbetroffenheit ist in den einzelnen Kommunen hier zusammengestellt.
Bei der Europäischen Umweltagentur sind die von den rheinland-pfälzischen Kommunen aufgestellten Lärmaktionspläne hier veröffentlicht.
Informationen zu den Lärmkarten an den Haupteisenbahnstrecken des Bundes sind hier erhältlich.
Lärmminderungsplanung 2012/2013
Lärmkartierung
In der zweiten Stufe sind bis zum 30. Juni 2012 Lärmkarten aufzustellen an den 2.640 km Hauptverkehrsstraßen mit einem Verkehrsaufkommen von über 3 Millionen Kraftfahrzeugen pro Jahr, durch das Eisenbahn-Bundesamt an Haupteisenbahnstrecken mit einem Verkehrsaufkommen von über 30.000 Zügen pro Jahr und in den drei Ballungsräumen Koblenz, Ludwigshafen und Mainz (jeweils mehr als 100.000 Einwohner).
Das Landesamt für Umwelt, Wasserwirtschaft und Gewerbeaufsicht (LUWG) erstellt für die Kommunen mit weniger als 80.000 Einwohnern zentral die Lärmkartierung und ist für Lärmkartierung und Lärmaktionsplanungfür alle Kommunen der zentrale Ansprechpartner:
Der Kartierungsumfang in Rheinland-Pfalz ist hier verfügbar.
Lärmaktionsplanung
Die Lärmkarten stellen eine wichtige Grundlage für die Kommunen zur Durchführung der Lärmaktionsplanung dar. Bis zum 18. Juli 2013 sind Lärmaktionspläne aufzustellen mit dem Zweck, belästigenden oder gesundheitsschädlichen Geräuschen im Freien (Umgebungslärm) entgegen zu wirken und ruhige Gebiete gegen eine Zunahme des Lärms zu schützen. Dabei ist die Öffentlichkeit nicht nur zu informieren, wie es bei der Lärmkartierung erforderlich ist, sondern rechtzeitig und effektiv zu beteiligen.
Das Umweltministerium unterstützt die Kommunen durch die Finanzierung von Pilotprojekten. Auch bei der Lärmaktionsplanung berät und unterstützt das LUWG die Kommunen.
Nach § 47 d Bundes-Immissionsschutzgesetz stellen die Städte und Verbandsgemeinden als zuständige Behörden Lärmaktionspläne auf, mit denen Lärmprobleme und Lärmauswirkungen geregelt werden für Straßen und Haupteisenbahnstrecken. Die Festlegung von Maßnahmen in den Plänen ist in das Ermessen der zuständigen Behörden gestellt, sollte aber auch unter Berücksichtigung der Belastung durch mehrere Lärmquellen insbesondere auf die Prioritäten eingehen, die sich gegebenenfalls aus der Überschreitung relevanter Grenzwerte oder aufgrund anderer Kriterien ergeben, und insbesondere für die wichtigsten Bereiche gelten, wie sie in den Lärmkarten ausgewiesen werden. Für die Lärmaktionsplanung können Auslösewerte und Schutzziele auf Grundlage der "Night Noise Guidelines for Europe" der WHO herangezogen werden.
Hintergrund
Grundlage der Lärmminderungsplanung ist die europäische Umgebungslärmrichtlinie (Richtlinie des europäischen Parlamentes und des Rates 2002/49/EG vom 25. Juni 2002 über die Bewertung und Bekämpfung von Umgebungslärm) und deren Umsetzung in nationales Recht (Gesetz, Verordnung über die Lärmkartierung, Vorläufige Berechnungsverfahren für den Umgebungslärm). Die Umsetzung in nationales Recht war mit der Bekanntmachung der Vorläufigen Berechnungsmethode zur Ermittlung der Belastetenzahl durch Umgebungslärm am 9. Februar 2007 abgeschlossen. Ausgangspunkt war das Grünbuch "Künftige Lärmschutzpolitik", mit dem die Europäische Gemeinschaft erstmals den Blick auf Regelungen im Bereich von Geräuschimmissionen in der Umwelt richtete.
Die Bund/Länder-Arbeitsgemeinschaft für Immissionsschutz (LAI) hat auf der 112. Sitzung am 7. und 8. September 2006 die "Hinweise zur Lärmkartierung" zur Unterstützung für die Kommunen in den Ländern verabschiedet.
Die Bund/Länder-Arbeitsgemeinschaft für Immissionsschutz empfiehlt den Ländern, ihre zuletzt durch Umlaufbeschluss vom Dezember 2012 aktualisierten Hinweise zur Aktionsplanung in der Fassung vom 18. Juni 2012 den zuständigen Behörden zur Verfügung zu stellen.
Die Hinweise wurden mit Ausführungen zu ruhigen Gebieten und mit weiteren Beispielen ergänzt sowie redaktionell überarbeitet.
Wesentliche Text-Änderungen betreffen gegenüber der Fassung vom 25. März 2009 folgende Abschnitte:
- Abschnitt 3: Kriterien zur Überprüfung von Lärmaktionsplänen (neu)
- Abschnitt 7: Ergänzung bzgl. der Verknüpfung mit der städtebaulichen Planung (neu)
- Abschnitt 12 in Verbindung mit Anhang 5: Kosten-Nutzen-Analyse (aktualisiert)
- Abschnitt 13, 2. Absatz: Abstimmung mit den für die Umsetzung zuständigen Behörden (überarbeitet)
Weitere Hintergrundinformationen sind beim Umweltbundesamt und beim Arbeitsring Lärm der Deutschen Akustischen Gesellschaft veröffentlicht.


