In der Industrie, im Straßenverkehr und beim Betrieb von Gebäudeheizungen entstehen zahlreiche Schadstoffe, die unsere Luft belasten.
Saubere Luft ist ein unverzichtbares Gut. Jeder von uns ist auf sie angewiesen, wir atmen tagtäglich - je nach körperlicher Aktivität - etwa 20 bis 50 Kubikmeter ein. Die Reinhaltung der Luft ist daher zum Schutz der menschlichen Gesundheit und unserer gesamten Umwelt sehr wichtig.
Zentrale Aufgabe der Luftreinhaltung ist die Erhaltung bzw. Wiederherstellung der Luftqualität. Im Vordergrund steht dabei zunächst der Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch Luftverunreinigungen, die als Immissionen auf
- den Menschen,
- Tiere und Pflanzen,
- den Boden,
- das Wasser,
- die Atmosphäre sowie,
- Kultur- und Sachgüter
einwirken. Ferner gilt es Gefahren und Belästigungen, die beim Betrieb von Anlagen auftreten können, zu vermeiden. Durch Minderung der bestehenden Immissionsbelastung verfolgt die Luftreinhaltepolitik langfristig das Ziel, schädlichen Umwelteinwirkungen konsequent vorzubeugen (Vorsorgeprinzip).
Durch die für Industrieanlagen geltenden Vorschriften zur Luftreinhaltung konnten seit den 80er Jahren beachtliche Emissionsminderungen erreicht werden. So sanken die Schwefeldioxid- und Stickstoffdioxidemissionen aus den 26 größten rheinland-pfälzischen Feuerungsanlagen um rund 75 Prozent.
Auch bei kleineren gewerblichen Anlagen sind Maßnahmen zur Luftreinhaltung vorgeschrieben: So müssen zum Beispiel chemische Reinigungs- und Oberflächenbehandlungsanlagen ihren Lösemittelverlust begrenzen. Tankstellen benötigen Systeme zur Rückführung der Benzindämpfe.
Neben Industrie und Gewerbe tragen vor allem Straßenverkehr und Gebäudeheizungen maßgeblich zur Luftverschmutzung bei. Deshalb wurden auch für diese Bereiche Vorschriften zur Luftreinhaltung erlassen und fortentwickelt.

