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TA Luft 2002









Altanlagensanierung

Ziel der Altanlagensanierung ist es, die bestehenden Anlagen dem Stand der Technik anzupassen und vorhandene Emissionen unter Beachtung des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes zu reduzieren. Bei der Beurteilung, ob die Emission eines Schadstoffs dem Stand der Technik entspricht, sind die allgemeinen, für alle Anlagen geltenden Emissionswerte in Abschnitt 5.2 der TA Luft 2002 und die besonderen Regelungen für bestimmte Anlagenarten in Abschnitt 5.4 zu beachten. Bestimmte Emissionen sind vom Anlagenbetreiber kontinuierlich oder in bestimmten Zeitabständen messtechnisch zu überwachen. Die entsprechenden Regelungen sind in Abschnitt 5.3 der TA Luft 2002 formuliert. In diesem Bereich können Nachrüstungen von Messgeräten oder Anpassungen vorhandener Messtechnik notwendig werden. Sind trotz Einhaltung des Standes der Technik Immissionswerte überschritten, können weitergehende Optimierungsmaßnahmen oder auch die Verbesserung der Ableitbedingungen (z.B. Erhöhung der Abluftkamine) gefordert werden. In Abhängigkeit vom erforderlichen Aufwand, seien es nun technische oder organisatorische Änderungen, dem Ausmaß der Abweichungen von den Anforderungen der TA Luft 2002 und der Bedeutung für die Allgemeinheit und die Nachbarschaft sind die entsprechenden Anpassungen zeitlich gestaffelt vorzunehmen. Die allgemeine Sanierungsfrist ist auf den 30. Oktober 2007 festgesetzt ist. Darüber hinaus werden in Abschnitt 5.4 der TA Luft 2002 für bestimmte Anlagenarten besondere Sanierungsfristen nach dem 30. Oktober 2007 festgesetzt.Zuständige Behörden für den Vollzug der Altanlagensanierung gemäß TA Luft 2002 in Rheinland-Pfalz sind das:

- Landesamt für Geologie und Bergbau, Außenstelle Koblenz für die der Bergaufsicht unterstehenden Betriebe (www.lgb-rlp.de)

und ansonsten die

- Struktur- und Genehmigungsdirektionen Nord und Süd (www.sgdnord.rlp.de, www.sgdsued.rlp.de).

2. Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen/Immisionskenngrößen

Bestimmung der Immissionskenngrößen. Prüfschritte und Ermittlungspflichten nach TA Luft 2002.

3. Immissionsprognose und Ausbreitungsrechnungen

Anbei eine ausgewählte Sammlung am Markt erhältlicher Rechenprogramme für die Ausbreitungsrechnung nach Anhang 3 der TA Luft 2002.

4. Altanlagensanierung

Allgemeine Informationen sowie Angaben zu Sanierungsfristen gemäß TA Luft 2002.

5. Synopse/Arbeitshilfe "TA Luft 1986 - TA Luft 2002"

6. Interessante Links

Bundesumweltministerium (www.bmu.de)

Umweltbundesamt (www.uba.de)

Deutscher Industrie- und Handelskammertag (www.dihk.de)

Kuratorium für Technik und Bauwesen in der Landwirtschaft (www.KTBL.de)

Landwirtschaftskammer Rheinland-Pfalz (www.lwk-rlp.de)