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Glossar

 Verwendete Begriffe und Abkürzungen

  • 22. BImSchV 
  • 23. Verordnung zum Bundes-Immissionsschutzgesetz
  • § 40 a-e BImSchG
  • Abgasverlust
  • anthropogen
  • Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG)
  • Deposition
  • Emissionen, Immissionen
  • Eutrophierung
  • FCKW
  • Immissionskenngrößen
  • Konzentrationsangaben
  • MJ
  • MW
  • Schwebstaub
  • Photooxidantien
  • ppm, ppb, ppt
  • TA Luft
  • UBA
  • UV-Strahlung
  • VDI-Richtlinien

22. Bundes-Immissionsschutzverordnung

Die 22. Verordnung zum Bundes-Immissionsschutzgesetz legt Immissionswerte zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen und Schwellenwerte für Ozon fest.

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23. Verordnung zum Bundes-Immissionsschutzgesetz

Die 23. Verordnung zum Bundes-Immissionsschutzgesetz legt Konzentrationswerte für verkehrsbedingte NOx-, Benzol- und Ruß-Immissionen fest, bei deren Überschreitung verkehrsbeschränkende Maßnahmen zu prüfen sind.

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§ 40 a-e BImSchG

Die Paragraphen 40 a bis e des Bundes-Immissionsschutzgesetzes enthalten die 1995 in Kraft getretene "Ozonregelung". Bei großräumigen und länger andauernden Ozonkonzentrationen ab 240µg/m3 wird danach ein Fahrverbot bekanntgegeben, wenn bestimmte Bedingungen erfüllt sind.

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Abgasverlust

Anteil der Energie, die über das Abgas aus einer Feuerungsanlage ausgetragen und damit nicht genutzt werden kann.

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anthropogene Luftschadstoffe

Vom Menschen verursachte Luftverunreinigungen.

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Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG)

Das Bundes-Immissionsschutzgesetz ist die Grundlage für alle wichtigen Maßnahmen zur Luftreinhaltung. Es wurde im Jahre 1974 erlassen und in der Folgezeit mehrfach überarbeitet. Die Regelungen betreffen vor allem industrielle und gewerbliche Anlagen, die die Umwelt beeinträchtigen können. Sie bedürfen einer besonderen Genehmigung, die nur erteilt wird, wenn z. B. die Emissionen nach dem Stand der Technik begrenzt werden. Daneben enthält das BImSchG aber auch die Grundlagen,um bei Gebäudeheizungen, Chemischreinigungsanlagen, Lackierereien, Tankstellen usw. Luftreinhaltemaßnahmen zu veranlassen. Neben anlagenbezogenen Festlegungen erlaubt das BImSchG auch, Anforderungen an Stoffe, Erzeugnisse und Geräte zu stellen. Um die Luftqualität in bestimmten, belasteten Gebieten zu verbessern, kann das mit dem BImSchG eingeführte Instrument der Luftreinhaltepläne eingesetzt werden.

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Deposition

Austrag von Schadstoffen aus der Atmosphäre durch natürliches Absinken oder Auswaschen mit Regen, Schnee, Nebel. Schadstoffe gelangen dadurch auf den Boden oder auf Pflanzen. Zur Beschreibung des Niederschlags von Luftverunreinigungen, z.B. von Stäuben und deren Inhaltsstoffen, werden u.a. folgende Einheiten gewählt:

  • 1 mg/m2 d = 1 Milligramm pro Quadratmeter und Tag
  • 1 g/m2 a = 1 Gramm pro Quadratmeter und Jahr
  • 1 kg/ha a = 1 Kilogramm pro Hektar und Jahr

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Emissionen, Immissionen






















Emissionen sind die von Anlagen, Gebäudeheizungen oder Kraftfahrzeugen ausgehenden Luftverunreinigungen. Sie verteilen sich in der Atmosphäre mit dem Wind (Transmission) um dann als Immissionen auf Menschen, Tiere, Pflanzen, Sachgüter und die Umweltmedien Boden und Wasser einzuwirken. Emission = Ex-Mission = was aus Schornsteinen etc. hinausgeschickt wird; Immission = In-Mission = was insgesamt in die Atmosphäre gelangt (Summe der Emissionen) und auf Menschen etc einwirkt.

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Eutrophierung

Überfrachtung von Ökosystemen mit Nährstoffen.

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FCKW

Fluorchlorkohlenwasserstoffe.
Es handelt sich um chemisch stabile, unbrennbare und ungiftige Flüssigkeiten und Flüssiggase, die als Treibgase, Kältemittel, Löse- und Schäummittel eine vielfältige technische Verwendung fanden, bis ihre ozonabbauende Eigenschaft bekannt wurde. Als Ersatzstoffe wurden teilhalogenierte FCKW und chlorfreie FKW (fluorierte Kohlenwasserstoffe) entwickelt. Aber auch diese Ersatzstoffe weisen ökologisch unerwünschte Eigenschaften, z. B. eine hohe Verweilzeit in der Atmosphäre auf.

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Immissionskenngrößen

Zur Beurteilung von Immissionsbelastungen werden verschiedene Kenngrößen gebildet:
Jahresmittel:     Mittelwert aller Meßwerte eines Jahres. Der Jahresmittelwert kennzeichnet die Dauerbelastung.
98%-Wert:     bewertet die Kurzzeiteinwirkung und ist der 98%-Wert der Summenhäufigkeitsverteilung aller Meßwerte eines Jahres. Er gibt den Wert an, der von 98% aller gemessenen Einzelwerte unterschritten bzw. erreicht wird. Nur 2 % des Meßwertkollektivs liegen darüber.
Tagesmittel:     Mittelwert aller Meßwerte eines Tages.
Achtstundenmittel:     Mittelwert über 8 aufeinanderfolgende Stunden.
Einstundenmittel:     Mittelwert über eine Stunde.
Halbstundenmittel:     Einzelmeßwert.

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Konzentrationsangaben

Bei der Angabe von Massenkonzentrationen der Schadstoffe in der Luft werden üblicherweise folgende Einheiten gewählt:

  • 1mg/m3 = 1Milligramm pro Kubikmeter Luft = 10-3 g/m3
  • 1m g/m3 = 1Mikrogramm pro Kubikmeter Luft = 10-6 g/m3
  • 1ng/m3 = 1 Nanogramm pro Kubikmeter Luft = 10-9 g/m3
  • 1pg/m3 = 1Picogramm pro Kubikmeter Luft = 10-12 g/m3
  • 1fg/m3 = 1Femtogramm pro Kubikmeter Luft = 10-15 g/m3

Beispiele:

Kohlenmonoxid tritt im Milligrammbereich auf (1-2 mg/m3).

Schwefeldioxid, Stickoxide und viele andere Schadstoffe treten im Mikrogrammbereich auf (10 - 200 µg/m3)

Polyhalogenierte Dioxine und Furane treten im Femtogrammbereich auf (10 - 250 fg/m3).

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MJ

Megajoule = 1 000 000 Joule.

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MW

Megawatt = 1 000 KW = 1 000 000 Watt.

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Schwebstaub

Beurteilungswerte und Meßdaten für Schwebstaub beziehen sich auf Partikeldurchmesser von weniger als 100 µm (1 Millionstel Meter). Auf Grund der Ergebnisse von epidemiologischen Untersuchungen, geht die Entwicklung dahin, künftig den Feinstaub mit einem Partikeldurchmesser unter 10 µm getrennt zu erfasssen und zu beurteilen.

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Photooxidantien

Beim sogenannten "Sommersmog" entstehen aus Luftverunreinigungen unter dem Einfluß des Sonnenlichts eine Vielzahl von oxidierten Verbindungen, die unter der Sammelbezeichnung "Photooxidantien" zusammengefaßt werden. Hauptkomponente ist das Ozon. Daneben treten Wasserstoffperoxid (H2O2) und andere Peroxide auf. Besondere Reizwirkung entfalten Peroxonitrate, wie das Peroxiacetylnitrat PAN).

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ppm, ppb, ppt

Schadstoffe kommen meistens nur in sehr kleinen Mengen in der Luft oder in andern Medien, wie z. B. Kraftstoffen, vor. Um diese Anteile zu beschreiben, reichen die geläufigen Prozent- und Promille-Angaben oft nicht aus. Folgende Verhältnisangaben bezogen auf den Rauminhalt (Volumen) werden deshalb benutzt:

  • 1 ppm = parts per million = 1 Teil : 1 Million Teile = 1:106
  • 1 ppb = parts per billion = 1 Teil : 1Milliarde Teile = 1:109
  • 1 ppt = parts per trillion = 1 Teil : 1Billion Teile = 1:1012

Zur Veranschaulichung:

  • 1ml/1m3 = 1ml/1000 l = 1ml/1 000 000 ml = 1 ppm
  • 1 ppm = 1 000 ppb = 1 000 000 ppt
  • 100% = 1 000 000 ppm
  • 1% = 10 000 ppm

Mit modernen analytischen Methoden sind Anteile bis in den ppb-Bereich, z.T. bis in den ppt-Bereich erfaßbar.

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TA Luft

Die Technische Anleitung zur Reinhaltung der Luft (TA Luft) ist eine Verwaltungsvorschrift zum Bundes-Immissionssutzgesetz. Sie legt Anforderungen zur Emissionsbegrenzung von Industrieanlagen fest, die im Genehmigungsverfahren und bei der behördlichen Überwachung zu Grunde gelegt werden. Darüber hinaus benennt sie für bestimmte Luftschadstoffe Immissionswerte, die durch die Schadstoffemissionen von Industrieanlagen nicht überschritten werden dürfen.

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UBA

Umweltbundesamt, Berlin

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UV-Strahlung

Die ultraviolette Strahlung des Sonnenlichts ist eine kurzwellige und damit energiereiche Strahlung, die sich an das kurzwellige (blaue) Ende des sichtbaren Spektrum des Lichts anschließt. Wellenlängenbereich: 400 bis 10 Nanometer (nm). UV-Licht kann die Haut schädigen und vielfache biologische Wirkungen verursachen.

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VDI-Richtlinien

Der Verein Deutscher Ingenieure verabschiedet in seiner Kommission "Reinhaltung der Luft" Richtlinien über "Maximale Immissionskonzentrationen" (MIK-Werte) für verschiedene Luftverunreinigungen. Bei Einhaltung der MIK-Werte ist der Schutz des Menschens bzw. seiner Umwelt nach derzeitigem Wissensstand nach Maßgabe der zugehörigen Kriterien gewährleistet. Es handelt sich bei den MIK-Werten um Äußerungen und Vorschläge eines unabhängigen Expertengremiums, amtlichen Charakter haben die MIK-Werte nicht.

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