Das Bundes-Immissionsschutzgesetz ist die Grundlage für alle wichtigen Maßnahmen zur Luftreinhaltung. Es wurde im Jahre 1974 erlassen und in der Folgezeit mehrfach überarbeitet. Die Regelungen betreffen vor allem industrielle und gewerbliche Anlagen, die die Umwelt beeinträchtigen können. Sie bedürfen einer besonderen Genehmigung, die nur erteilt wird, wenn z. B. die Emissionen nach dem Stand der Technik begrenzt werden. Daneben enthält das BImSchG aber auch die Grundlagen,um bei Gebäudeheizungen, Chemischreinigungsanlagen, Lackierereien, Tankstellen usw. Luftreinhaltemaßnahmen zu veranlassen. Neben anlagenbezogenen Festlegungen erlaubt das BImSchG auch, Anforderungen an Stoffe, Erzeugnisse und Geräte zu stellen. Um die Luftqualität in bestimmten, belasteten Gebieten zu verbessern, kann das mit dem BImSchG eingeführte Instrument der Luftreinhaltepläne eingesetzt werden.
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