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Gesetzliche Grundlagen

Gesetzliche Grundlagen der Luftreinhaltung

Durch das "Gesetz zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch Luftverunreinigungen, Geräusche, Erschütterungen und ähnliche Vorgänge (Bundes-Immissionsschutzgesetz - BImSchG) wurde 1974 die gesetzliche Grundlage für eine wirksame Luftreinhaltung geschaffen. Es enthält

  • anlagenbezogene,
  • gebietsbezogene und
  • produktbezogene

Handlungsansätze zum Immissionsschutz. Insgesamt 27 Verordnungen und fünf Verwaltungsvorschriften konkretisieren und präzisieren den Text des Gesetzes.

Verordnungen zum Bundes-Immissionsschutzgesetz mit Bezug zur Luftreinhaltung

Aus dem Kreis der Verwaltungsvorschriften zum Bundes-Immissionsschutzgesetz hat die Technische Anleitung zur Reinhaltung der Luft (TA Luft) besondere Bedeutung für die anlagenbezogene Luftreinhaltung. Sie legt Anforderungen zur Emissionsbegrenzung von industriellen und gewerblichen Anlagen nach dem Stand der Technik fest, die auf Grund ihrer Schadstoffemissionen einer besonderen Genehmigung nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz bedürfen. Darüber hinaus benennt sie für bestimmte Luftschadstoffe Immissionswerte, die durch die Schadstoffemissionen von Industrieanlagen nicht überschritten werden dürfen.

Nicht alle Luftreinhalteprobleme können mit nationalen Rechtsvorschriften allein gelöst werden. Deshalb ist für grenzüberschreitende Fragen die Kooperation auf internationaler Ebene erforderlich. Organisationen, die sich auf dem Gebiet der Luftreinhaltung bereits mit Erfolg betätigen sind die Europäische Union, die Wirtschaftskommission der Vereinten Nationen für Europa (ECE) sowie die Vereinten Nationen selbst.