
Nachhaltige Entwicklung ist eine „Entwicklung, die die Bedürfnisse der Gegenwart befriedigt, ohne zu riskieren, dass künftige Generationen ihre eigenen Bedürfnisse nicht befriedigen können.“
Diese inzwischen allgemein anerkannte sogenannte Brundtland-Definition geht auf den 1987 unter dem Titel „Unsere gemeinsame Zukunft“ erschienenen Bericht der UN-Kommission über Umwelt und Entwicklung unter dem Vorsitz der ehemaligen norwegischen Umweltministerin und Ministerpräsidentin Gro Harlem Brundtland zurück.
Die Kommission legt ihrer Definition zwei Prinzipien zugrunde: Die Befriedigung der Bedürfnisse, insbesondere der Grundbedürfnisse, für alle und, zweitens, die Beachtung der Tragfähigkeit der Ökosysteme, also die Anerkennung von „Beschränkungen, die der Stand der Technologie und der sozialen Organisation auf die Fähigkeit der Umwelt ausübt, gegenwärtige und zukünftige Bedürfnisse zu befriedigen.“

