Naturparke sind gemäß § 27 Bundesnaturschutz einheitlich zu entwickelnde und zu pflegende Gebiete, die
- großräumig sind,
- überwiegend Landschaftsschutzgebiete oder Naturschutzgebiete sind,
- sich wegen ihrer landschaftlichen Voraussetzungen für die Erholung besonders eignen und in denen ein nachhaltiger Tourismus angestrebt wird,
- nach den Erfordernissen der Raumordnung für die Erholung vorgesehen sind,
- der Erhaltung, Entwicklung oder Wiederherstellung einer durch vielfältige Nutzung geprägten Landschaft und ihrer Arten- und Biotopvielfalt dienen und in denen zu diesem Zweck eine dauerhaft umweltgerechte Landnutzung angestrebt wird und
- besonders dazu geeignet sind, eine nachhaltige Regionalentwicklung zu fördern.
Naturparke dienen damit sowohl dem Schutz und der Pflege der Kulturlandschaft unter Einschluss ihrer Biotop- und Artenvielfalt als auch der Erholung, dem naturverträglichen Tourismus und einer dauerhaft naturverträglichen Landnutzung im Rahmen einer entsprechend ausgelegten Regionalentwicklung.
Demzufolge sind Naturparke heute weit mehr als diejenigen Erholungsräume, die sie anfänglich darstellten. Sie sind - vereinfachend zusammenfasst - Entwicklungsräume für naturnahe Regionen. In Rheinland-Pfalz wurden bereits sehr frühzeitig Naturparke ausgewiesen. Die beiden ältesten - Südeifel und Pfälzerwald - datieren von 1958 bzw. 1959 und sind zweit- bzw. drittältester Naturpark Deutschlands. Das Land hat von Anfang an die Zielsetzung verfolgt, Naturparke mit hoher Verbindlichkeit - durch Rechtsverordnung - auszuweisen und dabei regelmäßig Kernzonen für die Erholung in der Stille vorzusehen. Die Nachfrage nach solchen Räumen ist heute größer denn je. - > weiter
© Jakob Rosleff-Sörensen

