Umwelt- und Naturschutzvereinigungen engagieren sich für den Schutz der natürlichen Lebensgrundlagen. Als "Anwälte der Natur" fördern sie auch - in Verantwortung für die künftigen Generationen - die nachhaltige Nutzung der natürlichen Umwelt. Sie unterstützen den Staat dabei in der Erfüllung seines verfassungsrechtlichen Schutzauftrages (Artikel 20a des Grundgesetzes/ Artikel 69 der Verfassung für Rheinland-Pfalz).
Die Anerkennung von Umwelt- und Naturschutzvereinigungen verleiht diesen besondere - über die allgemeine Öffentlichkeitsbeteiligung hinausgehende - Rechte, an umweltrelevanten Behördenverfahren mitzuwirken (Mitwirkungsrechte) und deren Entscheidungen verwaltungsintern und gerichtlich überprüfen zu lassen (Widerspruchs- und Klagerechte). Die Verleihung dieser Partizipationsrechte dient dem Zweck, das fachliche und örtliche Wissen der Umwelt- und Naturschutzvereinigungen für die behördliche und gerichtliche Entscheidungsfindung nutzbar zu machen, um gut informierte und ausgewogene Entscheidungen zu treffen.
Die Anerkennung von inländischen Vereinigungen, sofern diese jeweils in mehr als einem Bundesland tätig sind, oder von ausländischen Vereinigungen erfolgt durch das Umweltbundesamt. Für eine inländische Vereinigung mit einem Tätigkeitsbereich, der nicht über das Gebiet von Rheinland-Pfalz hinausgeht, wird die Anerkennung durch das Ministerium für Umwelt, Forsten und Verbraucherschutz ausgesprochen.
Ansprechpartner:
Dr. Ulrich Klein
Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft, Ernährung, Weinbau und Forsten Rheinland-Pfalz
Kaiser-Friedrich-Straße 1
55116 Mainz
Telefon: 06131-16-2412
E-Mail: ulrich.klein(at)mulewf.rlp.de

