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20.12.2005 | Warnung vor rot gefärbten Textilien aus Indien

Verbraucherschutz: Warnung vor rot gefärbten Textilien aus Indien

Trotz einer Rückrufaktion und einer öffentlichen Warnung des nordrhein-westfälischen Importeurs sind offenbar noch Seidenschals, Sarongs und Babytragetücher aus Indien im rheinland-pfälzischen Handel zu finden, die mit gesundheitsschädlichen Azofarbstoffen eingefärbt worden sind.

 
Das Umweltministerium warnt ausdrücklich vor diesen Produkten. Verbraucher, die indische Seidenschals, Sarongs oder Babytragetücher mit rotem Farbanteil in Weltläden gekauft haben, sollten diese vorsorglich nicht mit der Haut in Kontakt bringen und dem Händler zurückgeben.

 

Das Landesuntersuchungsamt (LUA) hatte im roten Farbanteil eines Seidenschals, eines Sarongs und zweier Babytragetücher aus drei unterschiedlichen Weltläden in Rheinland-Pfalz erhebliche Mengen verbotener Azofarbstoffe nachgewiesen, die bei Hautkontakt krebserregende Arylamine freisetzen können. Die ermittelten Gehalte lagen um das 10- bis 30fache  über dem Erkennungsschwellenwert von 30 Milligramm pro Kilogramm. Aus der Etikettierung geht lediglich hervor, dass es in Indien hergestellte Produkte sind.

 

Den Angaben des Importeurs zufolge handelt es sich um Textilien der Organisationen EMA, CRC, Sasha und Grameen Craft.

 

Das Verbot, bestimmte Azofarbstoffe bei der Herstellung und Behandlung von Bekleidungsgegenständen zu verwenden, wurde 1997 aus Gründen des vorbeugenden Gesundheitsschutzes erlassen und gilt auch in Indien.

Verantwortlich für den Inhalt: Stefanie Mittenzwei
Kaiser-Friedrich-Str. 1
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