
Das Verbraucherschutzministerium und das Landesuntersuchungsamt (LUA) warnen erneut vor potenziell gesundheitsschädlichem Weihnachtsgebäck.
Es handelt sich um mit weißer Glasur überzogene Zimtsterne in einem Klarsichtfolienbeutel, verschlossen mit goldfarbenem Metallclip, mit Klebeetiketten auf Vorder- und Rückseite mit folgender Kennzeichnung: Feinbäckerei Rünz GmbH, 56218 Mülheim-Kärlich, Inhalt 150 Gramm, Mindesthaltbarkeitsdatum: 31.03.07. Die Zimtsterne wurden nicht in Rheinland-Pfalz hergestellt.
In den Zimtsternen wurde ein Cumaringehalt von 113,3 mg/kg ermittelt. Bei einer Verzehrsmenge von etwa 4 Zimtsternen wird eine Cumarinmenge von 2,5 mg aufgenommen. Damit ist die vom Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) für ein 15 Kilogramm schweres Kind als unbedenklich eingestufte maximale tägliche Aufnahmemenge von 0,1 mg Cumarin pro kg Körpergewicht überschritten.
Die Firma Rünz hatte bereits Anfang letzter Woche einen umfassenden Rückruf der unter ihrem Namen in den Verkehr gebrachten Zimtsterne durchgeführt. Dennoch wurde zuvor ein Teil des beanstandeten Weihnachtsgebäcks im Lebensmitteleinzelhandel verkauft. Verbraucher, die diese Zimtsterne noch in ihrem Haushalt haben, werden aufgerufen, die Ware zu vernichten oder zu dem Geschäft zurückzubringen, bei der sie gekauft wurde.
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