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28.12.2006 | Fischerei

Fischerei - Zugang von Anglern zu Leinpfaden am Rhein geklärt

Alle Anglerinnen und Angler, die den pfälzischen Fischereierlaubnisschein besitzen, können am Oberrhein 44 öffentliche Anfahrts- und Parkmöglichkeiten nutzen. Auf ein entsprechendes Konzept haben sich die Struktur- und Genehmigungsdirektion Süd, das Wasser- und Schifffahrtsamt Mannheim, das Forstamt Pfälzer Rheinauen, der Sportfischerverband Pfalz e.V. sowie der Landesfischereiverband Rheinland-Pfalz e.V. geeinigt.

Interessierte Angler erhalten Informationen über die entsprechenden Orte am Rhein und seinen Seitenarmen; die Anfahrtsmöglichkeiten an den Leinpfaden sind zwischen der französischer Grenze und der Mündung der Isenach gelegen. Private Flächen oder Betriebsgelände am Rhein dürfen  weiterhin nicht befahren werden.

Hinweise im Internet gibt es ab Mitte Januar auf der Internetseite der SGD-Süd (www.sgdsued.rlp.de). Dort werden für die kommende Angelsaison 15 topographische Karten zum Herunterladen bereit gestellt werden.


Verantwortlich für den Inhalt: Stefanie Mittenzwei
Kaiser-Friedrich-Str. 1
55116 Mainz
Telefon: 06131-164645
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