
Das Umweltministerium hat heute die Genehmigung zur Änderung und Ergänzung der Genehmigung vom 16. Juli 2004 für die Stilllegung und die Abbauphase 1a des Kernkraftwerks Mülheim-Kärlich erteilt. Mit der Änderungs- und Ergänzungsgenehmigung soll der Abbau der Kraftwerksanlage beschleunigt werden. ""Sicherheit, Gesundheit und Umweltvorsorge haben dabei weiterhin höchste Priorität"", stellt Umweltministerin Margit Conrad fest.
Die Änderungs- und Ergänzungsgenehmigung gestattet innerhalb der Abbauphase 1 über die bereits genehmigte Menge hinaus weitere Abbaumaßnahmen. Es handelt sich hierbei im Wesentlichen um die sogenannten Reaktorhilfsanlagen innerhalb des Kontrollbereichs der Anlage. Beim Abbau dieser Systeme darf die im Entsorgungsnachweis festgelegte Menge der anfallenden radioaktiven Abfälle nicht überschritten werden. Der aktuelle Entsorgungsnachweis wurde von RWE auf der Grundlage von Lagerkapazitäten im Abfalllager Gorleben erbracht.
Weiterhin werden mit der Genehmigung die Vorgehensweise für die Entlassung von Anlagenteilen aus der atomrechtlichen Aufsicht und das Verfahren für die strahlenschutzrechtliche Freigabe von Anlagenteilen außerhalb des Kontrollbereichs in einigen Details praxisgerechter ausgestaltet.
Ausgenommen von der jetzt erteilten erweiterten Abbaugenehmigung bleiben ausdrücklich die für die Genehmigungsphasen 2 und 3 vorgesehenen Abbaumaßnahmen. Hierbei handelt es sich im Wesentlichen um den Abbau des Primärkreislaufs mit dem Reaktordruckbehälter sowie den Abbau der Restbetriebssysteme und die Entlassung beziehungsweise Freigabe der Gebäude und Bodenflächen auf dem Anlagengelände.
Für das Vorhaben der Stilllegung und die gesamte erste Abbauphase des Kernkraftwerks Mülheim-Kärlich, zu der auch die jetzt erteilte Genehmigung gehört, haben bereits eine Öffentlichkeitsbeteiligung und eine Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) stattgefunden.
Das Umweltministerium hatte die jetzt erteilte Änderungs- und Ergänzungsgenehmigung dem Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit vor ihrem Erlass zugeleitet. Das Bundesumweltministerium hatte mitgeteilt, dass gegen den Erlass der Genehmigung keine Bedenken bestehen.
Verantwortlich für den Inhalt: Stefanie Mittenzwei
Kaiser-Friedrich-Str. 1
55116 Mainz
Telefon: 06131-164645
Telefax: 06131/164649
e-mail: presse@mufv.rlp.de
