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17.02.2006 | Sind auf Ernstfall Geflügelpest vorbereitet

Sind auf Ernstfall Geflügelpest vorbereitet

Geflügelpest
Umweltministerin Margit Conrad: ""Wir sind für den Ernstfall vorbereitet""


""Wir sind vorbereitet, um im Ernstfall entsprechend reagieren zu können"", stellt Umweltministerin Margit Conrad für den Fall fest, dass trotz umfangreicher Hygienemaßnahmen und Kontrollen die Geflügelpest nach Rheinland-Pfalz eingeschleppt werden sollte, und weist die gegenteilige Behauptung des Geflügelwirtschaftsverbandes deutlich zurück. Grundlage ist das Landestierseuchengesetz, das die Zuständigkeiten klar regelt. Zudem gelte die Amtshilfe durch Polizei und Ordnungsbehörden, die Feuerwehr und andere Hilfsorganisationen. Bei der Bergung von toten Wildvögeln werden Feuerwehr und Polizei, wenn dies notwendig ist, die Veterinärbehörden unterstützen. Die entsprechenden Stellen sind informiert worden. ""Diese Zusammenarbeit ist eingespielt. Wir besitzen große Erfahrungen in der erfolgreichen Seuchenbekämpfung, das hat sich zum Beispiel bei der Bekämpfung von BSE oder der Schweinepest gezeigt.""

 


Derzeit konzentrieren sich die Maßnahmen auf Wildvögel. Nach dem Auffinden von mit Geflügelpest infizierten Tieren auf der Insel Rügen wurde in Rheinland-Pfalz das seit September 2005 bestehende Monitoring von Wildvögeln ausgeweitet. An die Bevölkerung erging die Aufforderung, beim Fund von toten Wildvögeln, insbesondere von Schwänen, Enten, Gänsen und anderen Wasservögeln, die zuständigen Veterinärbehörden der Kreise und Städte zu informieren; am Wochenende Polizei und Feuerwehr. Die Tiere sollen vorsorglich nicht angefasst werden.

 


Aktuelle Hinweise

 

"" Ãœber Notruf 110 und 112 können auch am bevorstehenden Wochenende die zuständigen Behörden von einem Fund unterrichtet werden.

 

"" Beim Landesuntersuchungsamt in Koblenz können "" nach Rücksprache mit den zuständigen Veterinärbehörden - auch an Sonn- und Feiertagen (9 bis 11 Uhr) Wildvögel zur Untersuchung gebracht werden.

 

"" Seit heute besteht unter der Telefonnummer 0261-9149-111 eine Hotline für Geflügelhalter. Diese ist auch am Samstag von 10 bis 14 Uhr und werktags von 9 bis 17 Uhr zu erreichen.

 

 

Sollte es zu einer Einschleppung der Tierseuche in den Hausgeflügelbestand kommen, wird die Polizei die Durchsetzung von Maßnahmen unterstützen. Die Veterinärbehörden werden die Geflügelhalter unterstützen, wenn Tötungen notwendig werden. Das Land hat  in Vereinbarung mit dem Geflügelwirtschaftsverband Tötungscontainer angeschafft und bezuschusst.  Transport und Beseitigung getöteter Tiere durch die Tierkörperbeseitigungsanstalt ist gesetzlich geregelt.

 

Conrad: ""Oberstes Ziel im Seuchenfall ist es, eine weitere Verbreitung der Tierseuche zu stoppen und jede Gefährdung von Menschen zu verhindern.""



Verantwortlich für den Inhalt: Stefanie Mittenzwei
Kaiser-Friedrich-Str. 1
55116 Mainz
Telefon: 06131-164645
Telefax: 06131/164649
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