
Im Februar dieses Jahres hat das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (BMU) eine ""Verordnung des Bundes zur Verwertung mineralischer Abfälle in technischen Bauwerken"" angekündigt. Die Verordnung legt Voraussetzungen fest, unter denen Schotter und andere mineralische Stoffe nach ihrer ersten Nutzung, also als Abfall, erneut in so genannten technischen Bauwerken eingesetzt werden dürfen. Zu technischen Bauwerken gehören beispielsweise Straßen, Wege, Plätze, aber auch befestigte Böschungen.
""Die Verordnung ist von erheblicher Bedeutung für die gesamte Bauwirtschaft einschließlich der Straßenbaubehörden, die Betreiber von Bergbaubetrieben und Abgrabungen, aber auch für die Umweltbehörden"", betonte die rheinland-pfälzische Umweltministerin Margit Conrad. Je strenger die Anforderungen an Materialien seien, die im Rahmen einer Kreislaufwirtschaft wieder verwertet werden dürften, umso mehr Ressourcen müssten eingesetzt und anschließend entsorgt werden. Dies ist nicht unbedingt im Interesse der Umwelt und der Schonung von Ressourcen.
Wirtschaftsminister Hendrik Hering stellte klar, man brauche eine ausgewogene Balance zwischen Wiederverwertung von mineralischen Abfällen und damit einer konsequenten Kreislaufwirtschaft auf der einen Seite und dem vorsorgendem Schutz von Grundwasser und Boden auf der anderen Seite. ""Für die Wirtschaft ist hierbei die praxisgerechte Ausgestaltung der zukünftigen Regelungen von allergrößter Bedeutung.""
Im Interesse eines Konsenses zwischen Umwelt und Wirtschaft haben Umweltministerin Margit Conrad und Wirtschaftsminister Hendrik Hering dem Bundesumweltminister Sigmar Gabriel ein gemeinsames Positionspapier vorgelegt. Darin weisen sie auf die Probleme hin, die die Vielzahl von nicht abgestimmten länderspezifischen Regelungen zurzeit bereitet. Das Positionspapier enthält konkrete Vorschläge für einen möglichen Inhalt der Verordnung und wurde unter Beteiligung der Wirtschaft erstellt. ""Rheinland-Pfalz hat damit unter den Ländern eine Vorreiterrolle auf diesem Gebiet eingenommen"", so Conrad und Hering. Conrad: ""Ich erhoffe mir, dass das Beispiel von Rheinland-Pfalz Schule macht und in absehbarer Zeit die Regelungs- und Meinungsvielfalt in Deutschland im Zusammenhang mit der Verwertung mineralischer Abfälle ein Ende findet.""
Bauabfälle und weitere mineralische Abfälle stellen bundesweit mit rund 230 Millionen Tonnen den mengenmäßig bedeutsamsten Stoffstrom in der Abfallwirtschaft dar. Ohne eine funktionierende Verwertung dieser Abfälle müssten erhebliche Mengen mineralischer Stoffe deponiert werden und statt Recyclingmaterial müssten Primärstoffe aus Steinbrüchen eingesetzt werden "" mit allen Konsequenzen für die Landschaft. Rheinland-Pfalz hat die Verwertung dieser Abfälle seit Anfang der 90er Jahre mit großem Erfolg vorangetrieben.
Die vom Bund vorgesehene Verordnung soll Anforderungen festlegen, unter denen Bodenmaterialien, Bauabfälle, Schotter und weitere mineralische Stoffe nach ihrer ersten Nutzung erneut eingesetzt werden dürfen. Für ""technische Bauwerke"", wozu Straßen, Wege, Plätze und Lärmschutzwälle gehören, haben das Umwelt- und das Wirtschaftsministerium gemeinsame Positionen erarbeitet. Sie sollen die Anforderungen des Bodenschutzes und des Gewässerschutzes wahren, aber gleichzeitig sicherstellen, dass auch in Zukunft Kreislaufwirtschaft auf dem Bau betrieben werden kann.
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