
Wenn es nach dem Willen des Landes Rheinland-Pfalz geht, werden Versicherte in Zukunft besser vor Leistungsausschlüssen ihrer Versicherung geschützt, wenn sie eine Veränderung des versicherten Risikos nicht gemeldet haben. Entsprechende Anträge stellt die Landesregierung zur Beratung des Versicherungsvertragsgesetzes am 24. November im Bundesrat.
""Die Reform des Versicherungsvertragsrechts ist überfällig. Der vorliegende Gesetzesvorschlag der Bundesregierung enthält wesentliche Verbesserungen für Versicherte. Durch unsere Anträge wollen wir eine aus Sicht des Verbraucherschutzes weitere Lücke schließen"", so Verbraucherschutzministerin Margit Conrad.
Nach bisherigem Recht kann die Versicherung bei einem eingetretenen Schaden die Zahlung verweigern, wenn der Versicherte versehentlich eine so genannte Gefahrerhöhung nicht gemeldet hat. Diese würde beispielsweise vorliegen, wenn das geerbte Schmuckstück oder der neu angeschaffte Teppich der Hausratsversicherung nicht gemeldet wurde. Die Anträge des Landes Rheinland-Pfalz sehen vor, dass die Versicherten jährlich darauf hingewiesen werden müssen, dass sie Gefahrerhöhungen melden müssen und wie sie diese erkennen können. Ein geänderter Gesundheitszustand darf in keinem Fall als Gefahrerhöhung gewertet werden.
Ausdrücklich begrüßt wird von Seiten des Verbraucherministeriums auch die Abschaffung des so genannten ""Policenmodells"". Bisher verlor ein Versicherter alle Ansprüche aus dem Versicherungsvertrag, wenn er grob fahrlässig oder vorsätzlich seine Aufklärungs- oder Sorgfaltspflicht verletzte. Das neue Recht sieht vor, dass die Versicherungsleistung je nach dem Grad der Verantwortlichkeit des Versicherungsnehmers anteilig gekürzt Wird. Würde beispielsweise in einem Haus eingebrochen, dessen Erdgeschossfenster gut sichtbar auf Kippstellung steht, würde die Hausratsversicherung nach altem Recht nicht zahlen. Nach neuem Recht würde ein Teil des Schadens ersetzt werden.
Margit Conrad: ""Das neue Versicherungsvertragsgesetz ist ein Meilenstein auf dem Weg für einen besseren Verbraucherschutz bei Finanzdienstleistungen. Ich werde mich für weitere Verbesserungen beispielsweise im Bereich Geldanlage einsetzen.""
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