
Bei einem Rind aus Rheinland-Pfalz ist das Virus der Blauzungenkrankheit nachgewiesen worden. Dies ergaben Untersuchungen des Landesuntersuchungsamtes, die vom nationalen Referenzlabor im Friedrich-Loeffler-Institut auf der Insel Riems bestätigt worden sind.
Der Bestand liegt im Kreis Altenkirchen in der Nähe zur nordrhein-westfälischen Grenze und befindet sich bereits im gemaßregelten 20-km-Gefährdungsgebiet.
Innerhalb der 20-km-Zone stehen alle Betriebe unter behördlicher Beobachtung. Tiertransporte sind nur mit einer Genehmigung des Veterinäramts möglich. In allen Betrieben sind regelmäßige klinische Untersuchungen der Wiederkäuer vorzunehmen. Wegen der besonderen Aktivitäten der Insekten, die die Krankheit übertragen, müssen Wiederkäuer eine Stunde vor Sonnenuntergang bis eine Stunde nach Sonnenaufgang im Stall gehalten oder mit Insektiziden behandelt werden.
Eine Anpassung der Gebietskulisse des 20-km-Radius erfolgt durch die tierseuchenrechtliche Anordnung des Landesuntersuchungsamtes. Zum Gefährdungsgebiet werden zusätzlich erklärt: Die Verbandsgemeinden Puderbach und Dierdorf aus dem Landkreis Neuwied sowie die Verbandsgemeinden Marienberg und Selters aus dem Westerwaldkreis.
Eine Gefahr für den Menschen besteht durch die Krankheit nicht. Fleisch- und Milchprodukte können ohne Bedenken verzehrt werden.
Insgesamt sind in Deutschland bisher 114 Fälle von Blauzungenkrankheit bei Rindern und Schafen aufgetreten.
Verantwortlich für den Inhalt: Stefanie Mittenzwei
Kaiser-Friedrich-Str. 1
55116 Mainz
Telefon: 06131-164645
Telefax: 06131/164649
e-mail: presse@mufv.rlp.de
