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20.12.2007 | RWE beantragt Verkleinerung des Betriebsgeländes

Ehemaliges Kernkraftwerk Mülheim-Kärlich - RWE beantragt Verkleinerung des Betriebsgeländes

Die RWE Power AG hat heute beantragt, einen kleineren Teil des Anlagengeländes aus dem Regelungsbereich des Atomgesetzes zu entlassen. Das Ministerium für Umwelt, Forsten und Verbraucherschutz wird als zuständige Genehmigungsbehörde diesen Antrag prüfen.

 

Es ist beantragt, den östlichen Teil des Anlagengeländes des ehemaligen Kernkraftwerks Mülheim-Kärlich, das sich seit 2004 im Rückbau befindet, aus dem Regelungsbereich des Atomgesetzes zu entlassen. Dieses Vorhaben ist nach § 7 Abs. 3 des Atomgesetzes genehmigungspflichtig.

 

Das so genannte ""Anlagengelände Ost"" umfasst rund 9 Hektar des insgesamt 33,5 Hektar großen Anlagengeländes. Auf dem östlichen Anlagengelände steht das frühere Nebenkühlwasser-Pumpenhaus 2, das während des Betriebs des Kernkraftwerks Mülheim-Kärlich der Entnahme von Kühlwasser aus dem Rhein und der Bereitstellung von Löschwasser diente. Außerdem befindet sich dort der ehemalige Containerplatz, auf dem abgebaute Materialien zur konventionellen Entsorgung bereitgestellt wurden. Beide Betriebsstätten werden nicht mehr genutzt.

Das Anlagengelände Ost wird für den Restbetrieb und den Abbau des ehemaligen Kernkraftwerks Mülheim-Kärlich nicht benötigt. Die gesamte Fläche ist durch einen Zaun vom strahlenschutzrechtlichen Überwachungsbereich abgegrenzt.

 

Verantwortlich für den Inhalt: Stefanie Mittenzwei
Kaiser-Friedrich-Str. 1
55116 Mainz
Telefon: 06131-164645
Telefax: 06131/164649
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