
Der liebevoll ausgesuchte Pullover als Weihnachtsgeschenk für den Ehemann ist leider eine Nummer zu klein ausgefallen"" Der neue mp3-Player für die Tochter funktioniert nicht so wie er soll""
Gerade in den Tagen nach Weihnachten haben Umtausch und Reklamationen Hochkonjunktur. Aber welche Rechte haben die Verbraucherinnen und Verbraucher beim Umtausch gegenüber den Händlern"" Wie verhält man sich richtig, wenn es um Reklamationen geht und was hat es mit der Garantie oder dem Kleingedruckten in Kaufverträgen eigentlich auf sich""
Antworten auf diese und weitere Fragen liefert der neue kostenlose Verbrauchertipp des Monats ""Umtausch und Reklamation"". Das achtseitige Faltblatt liegt bei den rheinland-pfälzischen Kommunalverwaltungen, Stadtbüchereien, Schuldner- und Verbraucherberatungsstellen zum Abholen bereit. Es kann außerdem direkt bei der Pressestelle des rheinland-pfälzischen Ministeriums für Umwelt, Forsten und Verbraucherschutz (Frau Klink) angefordert werden Telefon 06131 - 16-4468, Fax 06131 "" 16-4469, E-Mail: presse(at)mufv.rlp.de. Unter www.mufv.rlp.de steht das Faltblatt auch zum Download zur Verfügung.
In der Faltblattserie ""Verbrauchertipp des Monats"", die ab 2009 vierteljährlich erscheinen soll, wurden bislang folgende Themen behandelt: ""Unseriöse Nebenverdienstangebote"", ""Stromsparen im Haushalt"", ""Sicheres Spielzeug"", ""Im Urlaub gut versichert"" und ""Private Zusatzversicherungen""
Verantwortlich für den Inhalt: Stefanie Mittenzwei
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