
Fahrgäste im Nah- und Fernverkehr der Eisenbahn sollen besser gestellt werden als es der Gesetzentwurf der Bundesregierung vorsieht. Die rheinland-pfälzische Verbraucherschutzministerin Margit Conrad setzt sich für bessere Fahrgastrechte ein: ""Wir brauchen eine Regelung, die bereits ab 30 Minuten Verspätung greift und nicht erst ab einer Stunde"", sagte Conrad heute im Bundesrat. ""Wir wollen eine Verbesserung im Fernverkehr und eine Regelung für den Schienennahverkehr.""
90 Prozent der Fahrgäste auf der Schiene sind im Nahverkehr unterwegs, Nahverkehrswege sind Teil der Reisekette. Im Interesse der Kunden hat Rheinland-Pfalz vorgeschlagen, dass ab einer halben Stunde Verspätung eine Entschädigung von 25% des Fahrpreises und ab einer Verspätung von 60 Minuten von 50% des Fahr-preises gewährt wird. Conrad: ""Neben der Taktung sind Pünktlichkeit und Verlässlichkeit des Schienennahverkehrs wesentliche Qualitätsmerkmale.""
Auch im Fernverkehr solle, so Conrad, bei einer 30-minütigen Verspätung 25% des Fahrpreises und ab 60 Minuten 50% erstattet werden. Der Gesetzentwurf der Bundesregierung sieht erst eine Entschädigung ab einer Stunde vor.
Sie verwies beispielhaft auf kundenfreundliche Regelungen in EU-Mitgliedsstaaten wie z.B. den Niederlanden, Frankreich oder Norwegen. Auch die Verbraucherschutz-ministerkonferenz und die Verkehrsministerkonferenz hatten sich für eine Stärkung der Fahrgastrechte ausgesprochen.
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