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10.12.2009 | Sicheres Spielzeug

Verbraucherschutzministerin Margit Conrad: "Wir brauchen bessere Rechtsgrundlagen für sicheres Spielzeug"

Nicht jedes Spielzeug kann bedenkenlos unter den Weihnachtsbaum gelegt werden. Das ergaben die Untersuchungen des rheinland-pfälzischen Landesuntersuchungsamtes (LUA). 48 von 373 in den vergangenen vom LUA untersuchten Spielsachen waren für Kinder nicht geeignet. Bedauerlich aus Sicht des Verbraucherschutzes: 17 dieser 48 Spielzeuge konnten wegen fehlender gesetzlicher Regelungen nicht aus dem Verkehr gezogen werden, obwohl sie gesundheitlich bedenkliche Stoffe enthielten.

Dazu zählten beispielsweise vier Spielsachen mit Polycyclischen Aromatischen Kohlenwasserstoffen, kurz PAK. Für die krebserregenden und erbgutverändernden Substanzen gibt es bis heute keinen Grenzwert in Kinderspielzeug. Die Überwachungsbehörden können ohne entsprechende Rechtsgrundlagen solche Waren lediglich bemängeln "" ohne rechtliche Konsequenzen für die Hersteller.

Nach Recht und Gesetz beanstandet und damit aus dem Handel genommen werden konnten insgesamt 31 Spielzeuge, darunter eine Handspielpuppe mit verbotenen krebserregenden Azofarbstoffen und ein Bastelset mit verbotenen Weichmachern.

Im Spielzeug stecken aber nicht nur chemische Gefahren: Das LUA hat 17 Holzspielzeuge und Puzzles wegen scharfer Kanten und Splittern beanstandet, an denen sich Kinder verletzen können.


Conrad: Spielwaren vor dem Kauf genau ansehen "" auf GS-Zeichen achten


Verbraucher sollten sich Spielzeuge nach Möglichkeit schon im Laden genau ansehen. Spielwaren mit scharfen Kanten oder leicht ablösbaren Kleinteilen sind als Geschenke für kleine Kinder nicht geeignet. Auf der Suche nach kritischen chemischen Stoffen können Eltern und Verwandte in vielen Fällen auf die eigene Nase vertrauen: PAK riechen stark nach Teer oder Mottenkugeln, und auch einige gesundheitlich bedenkliche Lösungsmittel verbreiten einen stechenden Geruch.

Ob Produkte verbotene Weichmacher enthalten, kann man dagegen weder sehen noch riechen. Wer Weichmacher generell vermeiden will, sollte beim Kauf darauf achten, dass Spielsachen als ""PVC-frei"" gekennzeichnet sind. Anders als PVC benötigen viele andere Kunststoffe überhaupt keine Weichmacher.

Wer auf Nummer sicher gehen möchte, sollte beim Weihnachtseinkauf auf das GS-Zeichen für ""Geprüfte Sicherheit"" achten. Produkte mit diesem Siegel wurden von einem unabhängigen Untersuchungslabor getestet und haben einen hohen Sicherheitsstandard.

Das Zeichen für den Öko Tex Standard 100 findet sich meist auf Textilien, gelegentlich aber auch auf Plüschtieren. Es garantiert, dass bei Textilien die Grenzwerte für Schadstoffe eingehalten werden.

Keine Gewähr für eine unabhängige Prüfung bietet dagegen das europäische CE-Zeichen, das auf vielen Waren prangt. Es wird vom Hersteller selbst vergeben und bestätigt lediglich, dass gewisse Mindestanforderungen eingehalten werden.
 


Verantwortlich für den Inhalt: Stefanie Mittenzwei

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