
Rheinland-Pfalz setzt sich über den Bundesrat dafür ein, dass über eine Änderung des Gewerbesteuergesetzes die Gewerbesteuer auch und vor allem den Kommunen zu Gute kommt, in denen sich Freiflächen-Solaranlagen befinden. Bei Photovoltaikanlagen in der Fläche profitieren zurzeit von der Gewerbesteuer vor allem die Gemeinden der Unternehmenssitze. Ein entsprechender Änderungsantrag von Rheinland-Pfalz wurde heute bereits vom Finanzausschuss des Bundesrates angenommen.
""Auch die Standortgemeinden der Solarparks müssen von der Gewerbesteuer einen Vorteil haben"", stellen Umweltministerin Margit Conrad und Finanzminister Carsten Kühl fest. Deshalb solle die bestehende Regelung für Windkraftanlagen auch bei Solarparks Anwendung finden. Bei Windkraftanlagen fließt derzeit ein Anteil von 70 Prozent an der Gewerbesteuer an die Standortkommune der Anlagen. 30 Prozent des Geldes geht an diejenigen Kommunen, wo sich Sitz und Arbeitsplätze des Anlagebetreibers befinden.
Ziel der Landesregierung ist es, den Gewerbesteuermessbetrag zwischen Betreiber- und Standortgemeinden von Solarbetrieben gerecht aufzuteilen. ""Eine größere Beteiligung am Gewerbesteueraufkommen der Standortgemeinden der Solarparks wäre auch ein wichtiger und gerechter Impuls und für die Kommunen ein Anreiz, geeignete Standorte für Flächen für diese regenerative Energie mit dem größten Zukunftspoten-zial auszuweisen."
Über den rheinland-pfälzischen Antrag wird in der nächsten Plenarsitzung des Bundesrates am 12. Februar abschließend beraten.
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