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Umgebungsüberwachung

Die Umgebungsüberwachung (Immissionsüberwachung) soll gemeinsam mit der Emissionsüberwachung eine Beurteilung der aus Ableitungen radioaktiver Stoffe mit Luft und Wasser resultierenden Strahlenexposition des Menschen ermöglichen und eine Kontrolle der Einhaltung von maximal zulässigen Aktivitätsabgaben sowie von Dosisgrenzwerten gewährleisten. Daher werden die Medien auf Radioaktivität untersucht, die von den Emissionen der überwachten Anlage betroffen sein und folglich zur Strahlenexposition von Menschen beitragen können. Das Überwachungsgebiet erstreckt sich in der Regel auf einen Umkreis von ca. 10 km Radius um die überwachte Anlage, da innerhalb dieses Umkreises am ehesten mit messbaren Kontaminationen zu rechnen ist. Die Umgebungsüberwachung beruht auf dem Atomgesetz in Verbindung mit § 48 der Strahlenschutz-Verordnung. Um eine bundeseinheitliche Ausführung zu gewährleisten, wurde zwischen Bund und Ländern die 'Richtlinie zur Emissions- und Immissionsüberwachung' abgestimmt.

Das Umgebungsüberwachungsprogramm wird von der atomrechtlichen Aufsichtsbehörde - in Rheinland-Pfalz bei kerntechnischen Anlagen das Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft, Ernährung, Weinbau und Forsten - festgelegt. Es werden insbesondere folgende Medien untersucht:

  • Luft, Boden sowie Grund- und Oberflächengewässer,
  • Pflanzen und pflanzliche Nahrungsmittel,
  • Milch, Fische, und
  • Trinkwasser.

Zusätzlich wird die Strahlung von luftgetragenen bzw. am Boden abgelagerten radioaktiven Stoffen (Submersion) gemessen.

Bei der Umgebungsüberwachung unterscheidet man zwischen

  • den Messungen vor Inbetriebnahme,
  • den Messungen in der Betriebsphase,
  • den Messungen in der Phase der Stilllegung und des sicheren Einschlusses

Die Messungen vor Inbetriebnahme dienen zur Feststellung der von der Anlage unbeeinflussten Radioaktivität in den zu überwachenden Medien. Dieser sogenannte Nullpegel wird durch die natürlichen radioaktiven Stoffe sowie durch die Immissionen der oberirdischen Kernwaffenversuche und die zivile Anwendung radioaktiver Stoffe beeinflusst. Mit der nuklearen Inbetriebnahme der Anlage wird vom Nullpegelmessprogramm auf das betriebliche Umgebungsüberwachungsprogramm übergegangen, das seinerseits in Messungen während des bestimmungsgemäßen Betriebs und Messungen im Störfall/Unfall unterteilt ist.

Jährlich werden mehrere hundert Messungen vorgenommen. Für die Durchführung dieser Messungen ist der Betreiber verantwortlich. Dieser hat auch nach der Richtlinie zur Emissions- und Immissionsüberwachung unabhängige Messstellen mit der Durchführung eines festgelegten Programmteils zu beauftragen. Die Messungen setzen an unterschiedlichen Punkten möglicher Übertragungswege von Radioaktivität aus der Natur auf den Menschen an. So überwacht beim sogenannten "Weide-Kuhmilch-Pfad" der Kraftwerksbetreiber die Radioaktivitätskonzentrationen im Weidegras, während die Messstelle Radioaktivitätskonzentrationen in der Kuhmilch prüft.

Die Ergebnisse der Umgebungsüberwachung sind in Vierteljahres- und Jahresberichten zusammenzufassen. Diese Berichte sind der atomrechtlichen Aufsichtsbehörde, dem Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (BMU) sowie den sogenannten Leitstellen des Bundes für die Radioaktivitätsüberwachung vorzulegen. Dadurch wird sichergestellt, dass die radioaktiven Immissionen in der Bundesrepublik einheitlich überwacht und einheitlich beurteilt werden. Der BMU seinerseits fasst die Ergebnisse in seinen Jahresberichten zur Überwachung der Umweltradioaktivität und zum Strahlenschutz an den Bundestag zusammen.

In Rheinland-Pfalz wurden für die Kernkraftwerke

  • Mülheim-Kärlich
  • Biblis
  • Philippsburg
  • Cattenom

Umgebungsüberwachungsprogramme festgelegt.

Für das Kernkraftwerk Mülheim-Kärlich wurde das betriebliche Überwachungsprogramm in das Programm für die Stilllegung und die Abbauphase überführt.

Für die Kernkraftwerke Biblis und Philippsburg wurde in Zusammenarbeit mit der jeweils zuständigen atomrechtlichen Aufsichtsbehörde von Hessen und Baden-Württemberg ein Umgebungsüberwachungsprogramm für das rheinland-pfälzische Gebiet festgelegt.

Für das Kernkraftwerk Cattenom wurde mit dem Saarland ein Überwachungsprogramm abgestimmt. Dieses Programm dient der Überwachung der radioaktiven Immissionen in der grenznahen Umgebung des Kernkraftwerks Cattenom.

Folgende Jahresberichte stehen als PDF-Files zur Verfügung:

  • Jahresbericht 1999 (179 Seiten, 2,66 MB)
  • Jahresbericht 2000 (166 Seiten, 3,99 MB)
  • Jahresbericht 2001 (235 Seiten, 7,17 MB)
  • Jahresbericht 2002 (237 Seiten, 3,24 MB)
  • Jahresbericht 2003 (238 Seiten, 4,38 MB)
  • Jahresbericht 2009 (153 Seiten, 8,80 MB)

Darüber hinaus werden mit dem rheinland-pfälzischen Fernüberwachungssystem kontinuierlich Ortsdosisleistungen in der Umgebung der Kernkraftwerke Biblis, Cattenom sowie der Anlage Mülheim-Kärlich erfasst.