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Startseite > Tiere

Tiere

Der Mensch trägt gegenüber dem Tier als Mitgeschöpf Verantwortung und hat Gefahren für dessen Gesundheit abzuwenden und dessen Rechte zu schützen. Um dieser Verpflichtung auch von Seiten des Staates Ausdruck zu verleihen, wurde im Jahr 2002 der Tierschutz als Staatsziel in Artikel 20 a des Grundgesetzes festgeschrieben. Danach hat der Staat auch in Verantwortung für die künftigen Generationen die natürlichen Lebensgrundlagen und die Tiere im Rahmen der verfassungsgemäßen Ordnung durch die Gesetzgebung und nach Maßgabe von Gesetz und Recht durch die vollziehende Gewalt und die Rechtsprechung zu schützen.

Ein wesentliches Element zum Schutz der Gesundheit von Haus- und Wildtieren ist die staatliche Bekämpfung und Überwachung von Tierseuchen. So werden von der Europäischen Kommission und dem Europäischen Rat die erforderlichen Maßnahmen getroffen, damit seuchenverdächtige Tiere und Teile von Tieren nicht in das Gebiet der Europäischen Union eingeführt oder innerhalb der Union verbracht werden.
Auf nationaler Ebene erlassen der Bund und die Länder im Rahmen ihrer Zuständigkeiten und nach Vorgaben der Europäischen Kommission und des Rates spezielle Rechtsvorschriften, um den Ausbruch oder die Ausbreitung von Tierseuchen zu verhindern. Daneben werden speziell auf die jeweilige Tierseuche abgestimmte Bekämpfungs- und Überwachungsprogramme durchgeführt, um die Gesundheit von Haus- und Wildtieren zu sichern.
Auf kommunaler Ebene sind für die Bekämpfung und Überwachung von Tierseuchen sowie die Überwachung von Tierschutzbelangen die Kreisverwaltungen und in kreisfreien Städten die Verwaltungen der Städte zuständig.
Neben dem Schutz der lebenden Tiere gehören auch die Tierkörperbeseitigung und die Tiernebenproduktebeseitigung zu den wesentlichen Elementen, die Entstehung und Verbreitung von Tierseuchen zu verhindern.

Einfuhren von Tieren und Waren erfolgen über die zugelassene Grenzkontrollstelle auf dem Flughafen Hahn im Hunsrück, der einzigen Drittlandsgrenze von Rheinland-Pfalz.