Die Einfuhr von Tieren und Waren tierischer Herkunft aus Drittländern (das sind Länder, die nicht Mitglieder der Europäischen Gemeinschaft -EU-) sind, darf in der Regel nur über zugelassene Grenzkontrollstellen erfolgen.
Diese Grenzkontrollstellen befinden sich in der Regel an einem Grenzübergang an den Außengrenzen der EU.
Derartige Grenzübergänge befinden sich an
- Straßen
- Eisenbahnen
- Häfen
- Flughäfen
In diesen Grenzkontrollstellen erfolgen in Zusammenarbeit von Zolldienststellen und amtlichen Tierärzten die vorgeschriebenen Grenzkontrollen.
In Rheinland-Pfalz gibt es mit der Grenzkontrollstelle am Flughafen Hahn nur eine einzige Grenzkontrollstelle.
Dort dürfen nach der Zulassung abgefertigt werden:
- Waren tierischer Herkunft und Erzeugnisse daraus
(z.B. Fleisch, Fisch, Milch, Eier etc.) - Kleintiere
Nicht jedoch Pferde, Rinder, Schafe, Ziegen und andere Huftiere.
Die Grenzkontrollstelle am Flughafen Hahn ist wie folgt erreichbar:
Veterinäramt des Rhein-Hunsrück-Kreises
Tel.-Nr. 06543-509291 oder 06543-509292
Telefax-Nr. 06543-509293
Die zuständige Zolldienststelle ist das Zollamt Hahn:
Tel.-Nr. 06543 ? 509197
Telefax-Nr. 06543-509198
Anfragen und Anmeldungen zur Einfuhruntersuchung sind an die Grenzkontrollstelle der Kreisverwaltung des Rhein-Hunsrück-Kreises zu richten.
Bei der Grenzkontrollstelle erhalten Sie Auskünfte über Einfuhrbestimmungen und die der Einfuhr vorzulegenden Unterlagen
- Dokument für die Deklarierung der Einfuhr
- Gesundheitsbescheinigung
- ggf. Einfuhrgenehmigung
Anfragen und Anträge auf Einfuhrgenehmigungen sind an das Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft, Ernährung, Weinbau und Forsten zu richten. Die Einfuhrgenehmigung kann formlos oder per Formular erfolgen.
Neben der in Deutschland erlassenen Binnenmarkt-Tierseuchenschutzverordnung gilt eine Reihe weiterer Rechtsvorschriften der Europäischen Union.
Informationen und Muster können Sie auf der Internetseite des Verbraucherministeriums abrufen.

