Aufgrund der Verordnung (EG) Nr. 998/2003 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Mai 2003 über die Veterinärbedingungen für die Verbringung von Heimtieren zu anderen als Handelszwecken und zur Änderung der Richtlinie 92/65/EWG des Rates (ABl. EU Nr. L 146 S. 1) muss grundsätzlich ab 3. Juli 2004 für Hunde, Katzen und Frettchen, die innerhalb der Europäischen Union grenzüberschreitend verbracht werden, ein Pass nach der Entscheidung 2003/803/EG der Kommission vom 26. November 2003 zur Festlegung eines Musterausweises für die Verbringung von Hunden, Katzen und Frettchen zwischen Mitgliedsstaaten (ABl. EU Nr. L 312 S. 1) mitgeführt werden.
Ab wann gilt der neue EU-Heimtierpass?
Der EU-Heimtierpass gilt grundsätzlich ab 1. Oktober 2004;
zunächst galten Übergangsbestimmungen.
Wer braucht den neuen EU-Heimtierpass?
Personen, die mit Hund, Katze oder Frettchen in andere EU-Mitgliedsstaaten reisen wollen.
Für andere Haustiere wie Kaninchen, Meerschweinchen oder Vögel gilt der Pass nicht.
Woher bekommt man den EU-Heimtierpass?
Die EU-Heimtierpässe können von einem niedergelassenen Tierarzt ausgestellt werden. Dieser benötigt allerdings hierfür eine behördliche Ermächtigung.
Welche weiteren Bestimmungen sind für Reisen in der EU künftig zu beachten?
Hunde, Katzen und Frettchen, die auf Reisen in andere EU-Mitgliedsstaaten mitgenommen werden, müssen
- mit einem Mikrochip markiert sein, soweit die Hunde und Katzen ab 3. Juli 2011 neu gekennzeichnet wurden. (Noch nach altem Recht vorgenommene Kennzeichnungen mittels Tätowierung vor diesem Datum sind weiterhin gültig, sofern ein entsprechender Nachweis hierüber mitgeführt wird).
- eine gültige Impfung gegen Tollwut haben, die der Tierarzt im EU-Heimtierpass bestätigt
- den EU-Heimtierpass mit sich führen.
Diese Regelungen gelten grundsätzlich für den privaten Reiseverkehr zwischen Mitgliedsstaaten der EU.
Bei Reisen nach Irland, Schweden und in das Vereinigte Königreich sind weitergehende Anforderungen zu erfüllen (u.a. Nachweis Tollwutimpfschutz in einer Blutprobe, Nachweis einer Behandlung gegen Bandwürmer und Zecken)

