Das Bovine Herpesvirus Typ 1 erzeugt zwei unterschiedliche Krankheitsbilder, die in der Regel getrennt voneinander auftreten. Bevorzugt nisten sich die Virusstämme in den Atmungstrakt (IBR = Infektiöse Bovine Rhinotracheitis) und in den Genitaltrakt (IPV = Infektiöse Pustulöse Vulvovaginitis bei weibl. Rindern und IBP = Infektiöse Balanoposthitis beim Bullen) ein. Ein infiziertes Tier bleibt lebenslang Virusträger.
Bekämpfungsvorschrift ist die Verordnung zum Schutz der Rinder vor einer Infektion mit dem Bovinen Herpesvirus Typ 1 (BHV1-Verordnung) vom 20. Dezember 2005 (BGBl. I S. 3520).
In Rheinland-Pfalz beteiligt sich die Tierseuchenkasse im Rahmen freiwilliger Beihilfen und Unterstützungsleistungen an der Bekämpfung und Sanierung der BHV 1.

