Im positiven BSE-Fall ergreifen die zuständigen Behörden in Rheinland-Pfalz alle erforderlichen Maßnahmen im Bestand und falls notwendig im Schlachthof.
Details zu den Fällen in Rheinland-Pfalz:
Beim ersten Fall (Feststellung: März 2001) handelte es sich um ein fünf Jahre altes Schlachttier. Die ursprünglich vom Land im Einvernehmen mit dem betroffenen Landwirt und dem Lenkungsstab angestrebte Kohortenlösung war beim ersten BSE-Fall nicht möglich, da eine entsprechende Rechtsgrundlage nicht vorlag. Nach den Vorgaben des Bundesmaßnahmenkatalogs war der Gesamtbestand zu töten. Die zuständige Kreisverwaltung hat alle weiteren erforderlichen Schritte angeordnet. Die rund 120 Tiere des Bestandes wurden abtransportiert, getötet und unschädlich beseitigt.
Beim zweiten BSE-Fall (Feststellung: April 2001) handelte es sich um ein 1995 geborenes Rind, das im Stall gestorben ist. Dabei wurde in Rheinland-Pfalz im Vorgriff auf eine BSE-Vorsorgeverordnung des Bundes als erstes Bundesland in Absprache mit dem Bundesministerium für Verbraucherschutz, Ernährung und Landwirtschaft von der Kohortenlösung Gebrauch gemacht und nicht alle 210 Tiere des Bestandes getötet.
Im dritten BSE-Fall (Feststellung: Juni 2001) wurde im Vorgriff auf die EU-Verordnung und die danach zu erlassende nationale Verordnung von der zuständigen Kreisverwaltung die Kohortenlösung angewendet. Da schon nach den positiven Schnelltests alle notwendigen Vorkehrungen getroffen worden waren, wurden die zur Kohorte zählenden 21 Tiere getötet und unschädlich beseitigt.
Im vierten Fall (Feststellung: August 2001) handelte es sich um eine 1995 geborene Kuh, die verendet und zur Tierkörperbeseitigung verbracht worden war. Im Rahmen der vorgeschriebenen BSE-Schnelltests wurde das Ergebnis festgestellt. Auf der Basis der gültigen Kohortenlösung wurden in dem betroffenen Bestand alle 22 Tiere der Geburtskohorte getötet.
Im fünften BSE-Fall (Feststellung: Januar 2002) handelte es sich um eine 1996 geborene Kuh, die geschlachtet wurde. Das Fleisch des an BSE erkrankten Tieres wurde unschädlich beseitigt, der Schlachtbetrieb gereinigt und desinfiziert. In dem von diesem BSE-Fall betroffenen Bestand wurden 15 Kohortentiere getötet.
Im sechsten BSE-Fall (Feststellung: Januar 2002) handelte es sich um eine 1996 geborene Kuh, die verendete. Der nach der Verbringung in eine Tierkörperbeseitigungsanstalt durchgeführte obligatorische BSE-Schnelltest war positiv. In dem von diesem BSE-Fall betroffenen Bestand mussten 11 Kohortentiere getötet werden.
Im siebten BSE-Fall (Feststellung: April 2002) handelte es sich um eine 1996 geborene Kuh, die verendete. In dem betroffenen Bestand mussten nach der Kohortenregelung sechs Tiere getötet werden. Dabei war die Geburtskohorte identisch mit der Fütterungskohorte.
Im achten BSE-Fall (Feststellung: Mai 2002) handelte es sich um eine 1994 geborene Kuh. Das Tier stammte aus einem rheinland-pfälzischen Betrieb, das in Baden-Württemberg geschlachtet wurde. In dem Herkunftsbestand mussten nach der Kohortenlösung zehn Tiere getötet werden.
Im neunten BSE-Fall (Feststellung: September 2002) handelte es sich um eine 1996 geborene Kuh. Das Tier stammte aus einem rheinland-pfälzischen Betrieb, das in Rheinland-Pfalz geschlachtet wurde. In dem Herkunftsbestand mussten nach der Kohortenlösung sechs Tiere getötet werden.
Im zehnten BSE-Fall (Feststellung: Dezember 2002) handelte es sich um eine 1998 geborene Kuh. Das verendete Tier stammte aus einem rheinland-pfälzischen Betrieb. In dem Herkunftsbestand mussten nach der Kohortenlösung vierzehn Tiere getötet werden.
Im elften BSE-Fall (Feststellung: August 2004) handelte es sich um eine 1999 geborene Kuh. Das geschlachtete Tier stammte aus einem rheinland-pfälzischen Betrieb. In dem Herkunftsbestand mussten nach der Kohortenlösung elf Tiere getötet werden.
Im zwölften BSE-Fall (Feststellung: November 2004) handelte es sich um eine 1997 geborene Kuh. Das verendete Tier stammte aus einem rheinland-pfälzischen Betrieb. In dem Herkunftsbestand mussten nach der Kohortenlösung acht Tiere getötet werden.
Im dreizehnten BSE-Fall (Feststellung: April 2005) handelte es sich um eine 1999 geborene Kuh. Das Tier stammte aus einem rheinland-pfälzischen Betrieb und war im Rahmen der routinemäßigen BSE-Untersuchung von Schlachttieren aufgefallen. In dem Herkunftsbestand mussten nach der Kohortenlösung sechzehn Tiere getötet werden.
Im vierzehnten BSE-Fall (Feststellung November 2006) handelt es sich um eine 1999 geborene Kuh. Das Tier stammte aus einem rheinland-pfälzischen Betrieb und war im Rahmen der routinemäßigen BSE-Untersuchung von verendeten und getöteten Tieren aufgefallen. In dem Herkunftsbetrieb mussten nach der Kohortenlösung 13 Tiere getötet werden.

