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BSE-Schnelltest

Seit 1991 werden Rindern, Schafen und Ziegen in Rheinland-Pfalz auf BSE/TSE untersucht. Seit dem 06.12.2000 werden auch BSE-Schnelltests durchgeführt. Diese Tests wurden bis Ende 2008 an Schlachttieren im Alter von über 30 Monaten durchgeführt. Im Jahr 2009 wurde die Altersgrenze auf  48 Monaten angehoben. Ab Juli 2011 sind Tests an Schlachttieren nur noch bei über 72 Monate alten Rindern durchzuführen.

Zentrale Untersuchungs- und Koordinierungsstelle ist das Landesuntersuchungsamt (LUA) in Koblenz. Bis zum 30.11.2011 wurden 663.504 Rinder untersucht. Bei negativen Ergebnissen kann das Fleisch in den Verkehr gebracht werden.

Bei den in den 90´er Jahren landesweit durchgeführten Überprüfungen von Tiermehl war festgestellt worden, dass in Rheinland-Pfalz kein britisches Tiermehl an Nutztiere wie Rinder, Schweine und Hühner verfüttert worden ist.

Das ab dem 02.12.2000 an geltende generelle Verfütterungsverbot von Tiermehl ist in Rheinland-Pfalz umgesetzt. Die Verfütterung von Tiermehl an Wiederkäuer ist bereits seit 1994 EU-weit verboten. Die Vertreter der Landwirtschaft unterstützen die umfassende Bestandsaufnahme und die Dokumentation der Futtermittelkette für Verbraucher und Behörden.