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Startseite > Tiere > Tiergesundheit - Tierseuchen > Geflügelpest (Aviäre Influenza)

Geflügelpest (Aviäre Influenza) - hochpathogene Form

Die Geflügelpest, auch als "Klassische Geflügelpest" oder "Hoch pathogene Aviäre Influenza" bezeichnet, ist seit 1878 bekannt. Sie verläuft sehr rasch als schwere Allgemeinerkrankung, es können zwischen 80 und 100 % der Tiere innerhalb weniger Tage sterben. Betroffen sind vor allem Hühner und Puten. Enten und Gänse erkranken seltener und weniger schwer, können aber das Virus weiter verbreiten. Der Erreger wird mit allen Körperflüssigkeiten und besonders mit dem Kot ausgeschieden. Die Krankheit ist hoch ansteckend und wird sehr leicht von Tier zu Tier oder durch Personenverkehr verbreitet. Die Klassische Geflügelpest ist eine schwere Form der aviären Influenza, die durch hoch pathogene Influenza A-Virusstämme vom Subtyp H5 oder H7 hervorgerufen wird.

Viele andere Influenzaviren, die bei Vögeln vorkommen, verursachen nur milde Krankheitsformen, die seuchenrechtlich eindeutig von der Geflügelpest abgegrenzt werden. Neben der Klassischen Geflügelpest gibt es die "Atypische Geflügelpest" oder "Newcastle Krankheit". Die klinischen Symptome ähneln sich daher auch die Bezeichnung -, die Krankheit wird aber durch ein anderes Virus ausgelöst. 

Situation in Rheinland-Pfalz, Deutschland, Europa und der Welt

Die aktuelle weltweite Situation kann der Internetseite der Weltgesundheitsorganisation für Tiergesundheit (OIE) entnommen werden.

Das Risiko des Eintrags von Geflügelpest in Hausgeflügelbestände in Deutschland wird in der Risikobewertung des Friedrich-Loeffler-Instituts vom 17.02.2011 bewertet.

Quelle: Friedrich-Loeffler-Institut: Bewertung des Risikos zur neuerlichen Einschleppung sowie zum Auftreten von hochpathogenem aviären Influenzavirus (HPAI H5N1) in Hausgeflügelbestände in der Bundesrepublik Deutschland vom 17.02.2011

 

Kaum Gefahr für Verbraucher?

Infektionen mit Influenzaviren des Geflügels führen bei anderen Tierarten und beim Menschen nur sehr selten zu einer Erkrankung. Durch direkten Kontakt zwischen Mensch und infiziertem Geflügel kann das Geflügelpest-Virus auf den Menschen übergehen. Allerdings können Menschen in aller Regel nur sehr schwer durch Vogel-Influenzaviren infiziert werden. Die Vögel scheiden das Virus mit Kot und Speichel aus, so dass die Inhalation kontaminierter Staubpartikel oder mangelnde Händehygiene vermutlich die hauptsächlichen Übertragungswege darstellen. Solange die Infektion des Menschen aber den direkten Kontakt zu infiziertem Geflügel voraussetzt, ist der gefährdete Personenkreis in Europa begrenzt. Influenzaviren sind sehr leicht durch Hitze zu inaktivieren. Erhitzte oder gekochte Lebensmittel sind deshalb als unbedenklich hinsichtlich einer Influenzavirus-Übertragung anzusehen.

Influenzaviren sind Verwandlungskünstler und können ihre Eigenschaften durch Mutation ändern. Bei gleichzeitiger Infektion von Mensch oder Tier mit verschiedenen Influenzaviren ist es nicht auszuschließen, dass sich das Erbgut beider Influenzaviren mischt und ein neues Influenzavirus entsteht. Dabei könnte das Ergebnis auch ein für den Menschen aggressives Virus sein.

 

Bekämpfungsvorschrift

Die Bekämpfungsvorschrift ist die Geflügelpest-Verordnung vom 18.10.2007 (BGBl. I S. 2348) in der jeweils geltenden Fassung.

Tierseuchenbekämpfungshandbuch des Landes Rheinland-Pfalz

In Rheinland-Pfalz werden die für die Bekämpfung der Klassischen Geflügelpest erfordelichen Informationen und Maßnahmen im Speziellen Teil - Tierseuchen, Klassische Geflügelpest des Tierseuchenbekämpfungshandbuchs Rheinland-Pfalz zusammengefasst. Das Tierseuchenbekämpfungshandbuch baut auf den Bundesmaßnahmenkatalog - Tierseuchen auf. Es stellt den für die Tierseuchenbekämpfung zuständigen Veterinärbehörden (Kreisverwaltungen,  Landesuntersuchungsamt und Minsterium für Umwelt, Landwirtschaft, Ernährung, Weinbau und Forsten) Organigramme,  Verfahrensabläufe, Berichtsmuster und Musterbescheide zur Verfügung.

 

Geflügelpest (Aviäre Influenza) - niedrig pathogene Form

Niedrig pathogen bedeutet, dass diese Virussubtypen für Nutzgeflügel in der Regel nur gering krankheitserregend sind und für die menschliche Gesundheit keine Gefährdung besteht.

Die Krankheitserscheinungen bei der niedrigpathogenen Geflügelpest können sehr milde verlaufen. Die Tiere, insbesondere Hühner oder Puten, haben häufig ein gesträubtes Federkleid, Fieber und verweigern Futter und Wasser. Manche zeigen Schnupfen mit Atemnot, Niesen und haben Ausfluss aus Augen und Schnabel. Es kann auch zu Durchfällen kommen. Die Legeleistung kann verringert sein oder ganz aussetzen, die noch gelegten Eier haben dünne verformte Eischalen oder die Kalkschale fehlt völlig (sogenannte „Windeier“). Es kann bei den Tieren jedoch auch zu vermehrten, plötzlichen Todesfällen kommen. Wassergeflügel zeigt meist keine oder nur sehr milde Krankheitserscheinungen, kann aber in einem gemischten Geflügelbestand Hühner und Puten anstecken, welche dann Krankheitserscheinungen zeigen.

Auch für die niedrigpathogen Subtypen der Geflügelpest besteht eine Anzeigepflicht nach Tierseuchenrecht. Dies ist erforderlich, da auch die niedrigpathogen Subtypen zur hochvirulenten Variante mutieren können. 

Merkblatt für Geflügelhalter

Um den Geflügelhaltern Informationen zum Schutz vor einer Einschleppung in Hausgeflügelbestände zu geben, wurde in Zusammenarbeit mit dem Geflügelwirtschaftsverband Rheinland-Pfalz e.V. und dem Landesverband der Rassegeflügelzüchter Rheinland-Pfalz e.V. ein Merkblatt mit Verhaltensmaßregeln zum Schutz der Hausgeflügelbestände erarbeitet.

Wer gibt Auskunft vor Ort?

Auskunft erteilen die Veterinärämter der jeweils zuständigen Kreisverwaltung oder die Ordnungsämter der kreisfreien Städte (zuständige Behörden).

Links zu weiteren Informationen zur Geflügelpest

Friedrich-Loeffler-Institut 

Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz 

Robert-Koch-Institut 

Landesuntersuchungsamt Rheinland-Pfalz

Ministerium  für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Demografie Rheinland-Pfalz