Die Klassische Schweinepest ist eine anzeigepflichtige Tierseuche bei Haus- und Wildschweinen. Sie wird durch ein Virus hervorgerufen und ist durch eine hohe Krankheits- und Sterblichkeitsrate gekennzeichnet. Als hauptsächliche Überträger der KSP sind erkrankte Schweine aber auch virushaltige Schlacht- bzw. Speiseabfälle anzuführen. Eine Gefahr der Übertragung auf den Menschen und andere Tierarten besteht nicht, jedoch können diese als Überträger fungieren!
Klinische Symptome:
Die klinischen Symptome der klassischen Schweinepest sind vielfältig und stark vom Verlaufsgeschehen abhängig. Die Inkubationszeit beträgt wenige Tage bis zu drei Wochen. Bei der akuten Form zeigen die Schweine hohes Fieber (41-42°C), Apathie, Inappetenz sowie Blutungen u.a. in der Haut, Schleimhaut und den lymphatischen Organen. Verläuft die Erkrankung chronisch zeigen die Tiere häufig zentralnervöse Störungen mit Krämpfen, Lähmungen und Bewegungsstörungen, Durchfall und Kümmern. Besonders empfänglich für das Virus sind Ferkel und Frischlinge, welche auch eine hohe Sterblichkeitsrate aufweisen. Bei tragenden Sauen steigt die Zahl an lebensschwach geborenen Ferkeln und Aborten an.
Vorkommen bei Hausschweinen in Rheinland-Pfalz:
Der letzte Fall der KSP bei Hausschweinen in Rheinland-Pfalz trat im Februar 2003 im Landkreis Bad Dürkheim auf.
Vorkommen bei Wildschweinen in Rheinland-Pfalz:
Der letzte Fall bei einem Wildschwein trat
- in der Eifel am 11. Juli 2007 im Landkreis Ahrweiler (Antweiler),
- in der Pfalz am 30. April 2009 im Landkreis Südwestpfalz (Waldfischbach) und
- im Westerwald am 18. Juni 2009 im Landkreis Neuwied (Erpel und Hanroth) auf.
Eine Übersicht über die Schweinepestfälle bei Wildschweinen in Rheinland-Pfalz im Jahr 2009 ist in der
Karte dargestellt.
Informationen zu den betroffenen Gebieten finden Sie auf den Internetseiten des
Landesuntersuchungsamtes
Bekämpfung und rechtliche Grundlagen:
Einen wesentlichen Anteil an der Tilgung der Schweinepest bei Hausschweinen in Rheinland-Pfalz hat die durchgeführte Impfung der Wildschweine mittels Fraßködern gegen die KSP, mit der im Februar 2002 im ehemaligen Regierungsbezirk Trier begonnen wurde. Unterstützend wurde eine verstärkte Bejagung des Schwarzwildes angeordnet, um den Bestand abzusenken, da sich eine Krankheit in einer dichten Population schneller und besser ausbreiten kann, als bei geringen Bestandsdichten.
Bekämpfungsvorschrift auf nationaler Ebene ist das Tierseuchengesetz vom 22. Juni 2004 (BGBl I S. 1260, ber. durch BGBl. I S. 3588) und die Schweinepest-Verordnung vom 20. Dezember 2005 (BGBl. I S. 3547) in der jeweils geltenden Fassung. Ferner existiert auf EU-Ebene die Schweinepest-Richtlinie 2001/89/EG des Rates vom 23. Oktober 2001.
Impfungen von Hausschweinen:
Eine Impfung gegen die KSP ist in allen Mitgliedstaaten der EU grundsätzlich untersagt.
Verhinderung einer Seuchenverschleppung
In Gebieten mit Nachweis des KSP-Virus ist es wichtig, ein Verschleppen der Seuche in noch nicht betroffene Bereiche zu vermeiden. Daher müssen gerade Personen aus gemaßregelten Gebieten, welche in engem Kontakt zu Haus- und/oder Wildschweinen stehen, Vorsichtsmaßnahmen treffen. Dieses sind zum einen schweinehaltende Betriebe , welche eine Einschleppung des Schweinepestvirus verhindern müssen. Zum anderen die Jägerschaft, welche eine Verschleppung des Virus durch z. B. Fahrzeuge oder Tiermaterial vermeiden muss.


