Impfung von Wildschweinen:
Ziel der Impfung ist es, die Zahl der gegen das Schweinepestvirus immunen Tiere zu erhöhen, um dadurch ein Abbrechen der Infektionskette und zusammen mit den jagdlichen Maßnahmen ein Erlöschen des Seuchengeschehens zu erreichen. Derzeit besitzt etwa jedes zweite Wildschwein in den Impfgebieten Antikörper gegen das Virus der Schweinepest und ist damit gegen eine Neuinfektion geschützt. Die bisher erzielten Erfolge sprechen für sich. Weil sich das Virus noch eine Weile unerkannt unter der Impfdecke halten kann, ist es wichtig, dass die Vorsichtsmaßnahmen für Hausschweinebestände unbedingt eingehalten werden.
Die aktuellen Schweinepest-Impfgebiete in Rheinland-Pfalz sind in dieser
Karte dargestellt.
Der Impfstoff stellt für den Menschen und andere Tiere keine Gefahr dar! Die ca. 4 x 4 x 1 cm messenden, gelblichen, an ein Stück Seife erinnernden Köder sollten aber trotzdem nicht berührt werden, damit sie keine menschliche Witterung annehmen und damit nicht aus einem beschädigten Köder Impfvirus mechanisch auf Hausschweine verschleppt wird. Weiterhin wird empfohlen, Hunden aus den Wäldern des Impfgebietes fernzuhalten, damit sie nicht zum "Köderkonkurrenten" der Wildschweine werden.
ZUR BEACHTUNG!
Der Impfstoff ist nicht für die Immunisierung von Hausschweinen zugelassen. Er darf daher keinesfalls an Hausschweine verfüttert werden. Derart geimpfte Tiere sind als "Schweinepest-verseucht" anzusehen und werden entsprechend der Seuchenbestimmungen als solche gemaßregelt!
Weitere Informationen
Weitere Informationen finden Sie unter folgenden Seiten:
Hinweise für Jäger und Schweinehalter
Homepage des
Bundesministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz

