Direkt zur Navigation springen [Alt/Ctr+1]Direkt zum Inhalt springen [Alt/Ctr+2]
Schrift: größer | kleiner | Druckversion
Logo: Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft,Ernährung, Weinbau und Forsten - Zurück zur Startseite
  • Aktuelles
  • Ernährung
  • Europa/Internationales
  • Gesundheit
  • Landwirtschaft
  • Lärm
  • Luft
  • Nationalpark
  • Natur
  • Tiere
    • Verbraucher-Info
    • Tierschutz
    • Ein- und Ausfuhr von Tieren und Waren
    • Tiergesundheit - Tierseuchen
      • Anzeigepflichtige Tierseuchen
      • Blauzungenkrankheit
      • Bovine Herpesvirus Typ-1 Infektion (BHV 1)
      • Bovine Spongiforme Enzephalopathie (BSE)
      • Geflügelpest (Aviäre Influenza)
      • Klassische Schweinepest (KSP)
      • Maul- und Klauenseuche (MKS)
      • Scrapie (Traberkrankheit), TSE
      • Tollwut
      • Meldepflichtige Tierkrankheiten
      • Tierseuchenkasse
      • Landeskrisenzentrum
    • Tierkennzeichnung
    • Tierkörperbeseitigung und Tiernebenproduktebeseitigung
    • Behörden
    • Veranstaltungen
    • Kontakt
    • Verweise
    • Schlagwortliste
  • Wald
  • Wasser
  • Weinbau
  • Ministerium
  • Mediathek
  • Service
  • Kontakt
  • Impressum
  • Datenschutz
  • Sitemap
  • www.rlp.de
Startseite > Tiere > Tiergesundheit - Tierseuchen > Maul- und Klauenseuche (MKS)

Maul- und Klauenseuche (MKS)

Die MKS ist eine Seuche, die durch den Aphthovirus sehr schnell und leicht übertragen werden kann. Die Seuche kommt in sieben Serotypen (A, O, C, SAT 1, SAT 2 SAT 3 ASIA 1) und Untertypen (Varianten) vor. Betroffene Tierarten sind die Wiederkäuer und Schweine. Sie verursacht sehr hohe wirtschaftliche Verluste. Gegen die MKS darf seit 01. Januar 1992 in der Europäischen Gemeinschaft, abgesehen von "Notimpfungen", nicht mehr geimpft werden. Beachtlich ist, dass Speichel und Milch das Virus schon Tage vor Ausbruch der Krankheit enthalten. Übertragbar auf den Menschen ist die MKS durch Genuss oder Kontakt mit roher Milch, jedoch sind Erkrankungen (örtliche Erscheinungen an Mund und Händen) sehr selten. 


Bekämpfungsvorschrift ist die Verordnung zum Schutz gegen die Maul- und Klauenseuche vom 20. Dezember 2005 (BGBl I S. 3573) in der jeweils geltenden Fassung.