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Tollwut

Tollwut ist eine virusbedingte Infektionskrankheit, die vorwiegend Säugetiere (z. B. Hunde, Katzen, Rinder, Schafe, Ziegen, Pferde, Schweine, Füchse, Dachse, Marder, Fledermäuse, Rehe, etc.) und Menschen befällt.

Die Ansteckung erfolgt in der Regel durch den Biss eines tollwutinfizierten Tieres. Träger der Infektion können auch Tiere sein, die äußerlich gesund erscheinen. Häufiges Anzeichen einer Tollwuterkrankung ist eine verstärkte Angriffslust bzw. Verlust der natürlichen Scheu bei Wildtieren. Die Tollwut verläuft nach Ausbruch der Krankheitssymptome immer tödlich. Nach Biss durch ein tollwutverdächtiges Tier kann der Mensch durch die Einleitung einer Notimpfung geschützt werden.

Nach über 2,5 Jahren ohne neuen Tollwutfall bei Füchsen hat sich Deutschland am 28. September 2008, dem Welttollwuttag, als frei von terrestrischer Tollwut erklärt.  

Rückblick auf die Tollwutbekämpfung in Rheinland-Pfalz

Von 1985 bis 2002 wurden in Rheinland-Pfalz orale Beköderungsaktionen zur Immunisierung der Füchse gegen die Tollwut mittels Auslage von Impfködern aus der Luft durchgeführt. Zwischen Dezember 1998 bis Anfang 2005 trat in Rheinland-Pfalz keine Tollwut auf. Vorsorglich wurde im November 2004 eine Notimpfung der Füchse in einem Gebiet angrenzend an das Impfgebiet in Hessen durchgeführt. Am 14. Januar 2005 wurde die Tollwut erstmals nach über sechs Jahren ohne Fälle wieder in Rheinland-Pfalz, im Landkreis Alzey-Worms, bei einem Fuchs festgestellt. Es wird davon ausgegangen, dass ein infizierter Fuchs aus dem benachbarten Hessen die Tollwut nach Rheinland-Pfalz eingeschleppt hat. So wurden im Jahr 2005 33 Fälle und im Jahr 2006 nur noch 3 Fälle von Tollwut diagnostiziert. Der letzte tollwütige Fuchs in Rheinland-Pfalz und Deutschland wurde am 03. Februar 2006 in Nackenheim (Landkreis Mainz-Bingen) gefunden.

Der Verlauf der Tollwut in Rheinland-Pfalz seit 1973 wird in der Grafik dargestellt. Das letzte Impfgebiet in Rheinland-Pfalz aus dem Jahr 2008 zeigt die Karte Impfgebiet Frühjahr 2008.   

Spaziergänger, die ein totes oder verhaltensauffälliges Tier entdecken, sollten dieses nicht berühren, sondern den Förster oder Jagdpächter, die Polizei oder die Verwaltung informieren.

Bekämpfungsvorschrift ist die Verordnung zum Schutz gegen die Tollwut vom 11. April 2001 (BGBl I S. 598) in der jeweils geltenden Fassung.