Die Verordnung (EG) Nr. 1760/2000 sowie die nationale Viehverkehrs-Verordnung regeln die Kennzeichnung von Rindern. Die wichtigsten Informationen zur Kennzeichnung, zur Betriebsregistrierung, zum Rinderpass, zum Bestandsregister einschließlich Hinweisen zur Meldung an die HIT- Datenbank finden Sie in dem Merkblatt des Veterinärprüfdienstes der ADD Trier, das Sie als pdf-Datei herunter laden können.
Weitere Informationen erhalten Sie unter Veterinärprüfdienstes der ADD Trier.


