Die Kennzeichnung von Schweinen hat gemäß der nationalen Viehverkehrs-Verordnung und EU-Vorschriften zu erfolgen. Die wichtigsten Informationen zur Kennzeichnung, zur Betriebsregistrierung, zum Begleitpapier, zum Bestandsregister einschließlich Hinweisen zur Meldung an die HIT- Datenbank finden Sie in dem Merkblatt des Veterinärprüfdienstes der ADD Trier, das Sie als pdf-Datei herunter laden können.
Weitere Informationen erhalten Sie unter Veterinärprüfdienstes der ADD Trier.


