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Tierschutz



Foto: Project Photos

Der Tierschutz hat in Rheinland-Pfalz eine herausragende Bedeutung. "Tiere werden als Mitgeschöpfe geachtet. Sie werden im Rahmen der Gesetze vor vermeidbaren Leiden und Schäden geschützt", so heißt es in Artikel 70 der rheinland-pfälzischen Landesverfassung. Allerdings können gesetzliche Regelungen nur einen Rahmen vorgeben. Das Bewusstwerden der Notwendigkeit, Tierschutz im Alltag zu praktizieren, kann durch Gesetze nicht geschaffen werden.

 

 

Jeder Einzelne ist gefordert, denn Tierschutz zu praktizieren heißt:

  • sich über die Bedürfnisse von Haustieren vor deren Anschaffung zu informieren,
  • seine Haustiere so zu halten und zu behandeln, wie es ihnen angemessen ist,
  • auf ein Haustier zu verzichten, wenn eine optimale Haltung nicht möglich ist,
  • beim Kauf von Lebensmitteln nicht allein den Preis als Kriterium heranzuziehen, sondern die Produktionsbedingungen von Lebensmitteln beim Kauf zu berücksichtigen.

Nicht tiergerechte Zustände in der Nutztierhaltung, der Heimtierhaltung, beim Tiertransport und der Schlachtung  bedürfen der Verbesserung.

Durch das Engagement ehrenamtlicher Helfer wird der Blick für die Notwendigkeiten von Tierschutzarbeit und für das Tierleid vor Ort geschärft. Das Land fördert  Tierheime und im Tierschutz tätige Vereine finanziell.

Die Verleihung des Tierschutzpreises des Landes würdigt die Arbeit besonders engagierter Personen.

Der Tierschutzbeirat des Landes berät die Landesregierung in Belangen des Tierschutzes.

Projekte zur Erforschung von Alternativmethoden zum Tierversuch werden von der Landesregierung gefördert.