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Heimtierhaltung

Bei Heimtieren handelt es sich nicht nur um Haustiere wie Hunde und Katzen. Hierunter sind beispielsweise auch Vögel, Kaninchen, Meerschweinchen, Chinchillas und Ratten zu verstehen, wenn sie in der Obhut des Menschen leben. Die Vorschriften des Tierschutzgesetzes umfassen sowohl die private als auch die gewerbliche Haltung von Heimtieren. Das Tierschutzgesetz bestimmt in § 2:


Wer ein Tier hält, betreut oder zu betreuen hat,

  • muss das Tier seiner Art und seinen Bedürfnissen entsprechend angemessen ernähren, pflegen und verhaltensgerecht unterbringen,
  • darf die Möglichkeit des Tieres zu artgemäßer Bewegung nicht so einschränken, dass ihm Schmerzen oder vermeidbare Leiden oder Schäden zugefügt werden,
  • muss über die für eine angemessene Ernährung, Pflege und verhaltensgerechte Unterbringung des Tieres erforderlichen Kenntnisse und Fähigkeiten verfügen.

Daneben gibt es zahlreiche weitere gesetzliche Vorschriften  zum Tierschutz.

Tierschutz-Hundeverordnung


Foto: Project Photos

Einen weiteren Fortschritt im Bereich der Heimtierhaltung gab es durch die Neuregelungen der Tierschutz-Hundeverordnung vom 2.5.2001.

Die Verordnung löste die Verordnung über das Halten von Hunden im Freien ab und ermöglicht somit verbesserte Regelungen zu Haltungsanforderungen für Hunde.

Die Regelungen der Tierschutz-Hundeverordnung haben das Ziel, das Tier vor Übergriffen des Menschen zu schützen.

 

 

 

Landesgesetz über gefährliche Hunde


Aufgrund der Vorfälle mit gefährlichen Hunden wurde die Gefahrenabwehrverordnung - gefährliche Hunde - vom 30.6.2000 erlassen, die durch das Landesgesetz über gefährliche Hunde vom 22.12.2004 abgelöst wurde. Diese landesrechtliche Vorschrift, die auf dem Ordnungsrecht fußt, dient dem Schutz des Menschen vor Übergriffen von gefährlichen Hunden. Als Information für alle Hundehalterinnen und Hundehalter wurde das Merkblatt Informationen für Hundehalter erstellt.



Tierheime in Rheinland-Pfalz

Tierheime nehmen Fundtiere auf sowie Tiere, die von privaten Haltern abgegeben oder durch Behörden sichergestellt werden. Die Vermittlung der Tiere an neue Halter gestaltet sich oft schwierig. Bevor Sie sich ein Haustier zulegen, besuchen Sie doch zuerst das nächste Tierheim! Vielleicht wartet "Ihr" Tier dort schon auf Sie.

Ihr Tierheim in der Nähe.