Bei Heimtieren handelt es sich nicht nur um Haustiere wie Hunde und Katzen. Hierunter sind beispielsweise auch Vögel, Kaninchen, Meerschweinchen, Chinchillas und Ratten zu verstehen, wenn sie in der Obhut des Menschen leben. Die Vorschriften des Tierschutzgesetzes umfassen sowohl die private als auch die gewerbliche Haltung von Heimtieren. Das Tierschutzgesetz bestimmt in § 2:
Wer ein Tier hält, betreut oder zu betreuen hat,
- muss das Tier seiner Art und seinen Bedürfnissen entsprechend angemessen ernähren, pflegen und verhaltensgerecht unterbringen,
- darf die Möglichkeit des Tieres zu artgemäßer Bewegung nicht so einschränken, dass ihm Schmerzen oder vermeidbare Leiden oder Schäden zugefügt werden,
- muss über die für eine angemessene Ernährung, Pflege und verhaltensgerechte Unterbringung des Tieres erforderlichen Kenntnisse und Fähigkeiten verfügen.
Daneben gibt es zahlreiche weitere gesetzliche Vorschriften zum Tierschutz.



