
In Übereinkommen des Europarates, Richtlinien und Verordnungen des Europäischen Union (EU) und Gesetzen und Verordnungen des Bundes finden sich tierschutzrechtliche Vorgaben.
In Deutschland ist der Bund für den Erlass von Gesetzen und Verordnungen im Bereich des Tierschutzes zuständig. Die Länder vollziehen diese Vorschriften und überwachen die Einhaltung der gesetzlichen Regelungen. Sie können Vollzugshinweise für die zuständigen Behörden erlassen.
Die Europäische Union (EU) hat in Richtlinien und Verordnungen spezielle tierschutzrechtliche Vorgaben festgelegt. Während die Regelungen von Richtlinien erst durch nationale Gesetze oder Verordnungen in geltendes Recht umgesetzt werden müssen, gelten Verordnungen unmittelbar in allen Staaten der EU.
Der Europarat, ein Zusammenschluss von Ländern Europas, auch von solchen, die nicht Mitglied der EU sind, hat eine Reihe von Übereinkommen und Empfehlungen für den Schutz von Tieren beschlossen. Die in den Übereinkommen festgelegten Regelungen erhalten nur Geltung, wenn die Übereinkommen ratifiziert, d.h. durch nationale Gesetze übernommen werden.
