
Startseite > Tiere > Tierschutz > Rechtliche Grundlagen - Tierschutz > Rheinland-pfälzische Vollzugshinweise
Das Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft, Ernährung, Weinbau und Forsten hat zur landeseinheitlichen Handhabung tierschutzrechtlicher Vorschriften den zuständigen Behörden nachfolgende Vollzugshinweise zur Verfügung gestellt:
- Handbuch Tiertransporte vom März 2010
- Verwendung des Weinberg-Apparates zur Fixierung von Rindern bei der Schlachtung vom 12.9.2006
- Handbuch zur Durchführung von Tierschutzkontrollen in Nutztierhaltungen vom 20.2.2009
- Zur Beurteilungen von Rodeoveranstaltungen vom 6.5.2005 und 29.08.2006
- Zusammenfassung der Ausführungshinweise zur Beurteilung von Wanderschafhaltungen im Winter vom 17.2.2005
- Zur Beurteilungen von Katzenhaltungen vom 26.05.2003
- Zum Vollzug des § 11 b TierschG (Qualzucht) zu Haubenenten und Bodenpurzler-Tauben sowie zu Fischen und Positurkanarien vom 9.5.2003 und 22.8.2003
- Zur Beurteilung von Straußenhaltungen vom 19.3.2003
- Zur Verbot der Anbindehaltung von Pferden vom 28.11.2002
- Zur Erteilung einer Ausnahmegenehmigung nach § 4a TierSchG (Schächten) vom 28.10.2002
- Zur Umsetzung des § 4 der Verordnung zum Schutz von Tieren im Zusammenhang mit der Schlachtung oder Tötung (Tierschutz-Schlachtverordnung - TierSchlV) vom 18.2.1998
- Zur Überwachung von Betrieben, die Tiere zur Schau stellen (Formblatt zum Antrag auf Platzvergabe von 1995
- Zur Beurteilung der Ausbildung und Prüfung von Jagdhunden an der lebenden Ente vom 13.8.1992
