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Verbot der Anbindehaltung von Pferden

Nach den Leitlinien zur Beurteilung von Pferdehaltungen unter Tierschutzgesichtspunkten des Bundesministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten vom 15. November 1995 erfüllt eine dauerhafte Anbindehaltung von Pferden nicht die Kriterien einer artgerechten Pferdehaltung. Eine wissenschaftliche Studie am Lehrgebiet für Tierhaltung und Verhaltenskunde des Wissenschaftszentrums Weihenstephan der Technischen Universität München kam nun zu dem vergleichbaren Ergebnis, dass die dauerhafte Anbindehaltung von Pferden grundsätzlich im Widerspruch zu einer verhaltensgerechten Pferdehaltung, wie sie das Tierschutzgesetz fordert, steht. Denn sie schränkt die Bewegungsmöglichkeiten für die Tiere erheblich ein und unterbindet weitestgehend die Erfüllung arteigener Bedürfnisse nach Sozialkontakt, Körperpflege (Wälzen), Erkundung sowie das Liegen in der Seitenlage (Tiefschlaf). Daher wurden im November 2002 die für den Tierschutz zuständigen Behörden von Seiten des Ministeriums für Umwelt, Landwirtschaft, Ernährung, Weinbau und Forsten angehalten, Halter, die Pferde dauerhaft in Ständern unterbringen, aufzufordern, die Anbindehaltung zu beenden und die Pferde entsprechend den Vorgaben der genannten Leitlinien zu halten. In Rheinland- Pfalz dürfen nunmehr keine Pferde mehr in Anbindehaltung gehalten werden.