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Tierschutzpreis

Seit 1994 vergibt das Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft, Ernährung, Weinbau und Forsten den Tierschutzpreis des Landes Rheinland-Pfalz. Hierdurch ist es möglich, insbesondere die ehrenamtliche Tätigkeit einzelner Personen oder Gruppen im Bereich des Tierschutzes einer breiten Öffentlichkeit vorzustellen und zu würdigen. Der Preis soll eine Anerkennung für die vollbrachten Leistungen sein und zur Nachahmung anregen. Die Richtlinien für die Vergabe des Tierschutzpreises enthalten Einzelheiten über das Vorschlags- und Auswahlverfahren.

 

Darüber hinaus fördert Landes Rheinland-Pfalz mit einem Forschungspreis die Erforschung von Ersatz- und Ergänzungsmethoden für Tierversuche sowohl in der wissenschaftlichen Forschung als auch in der Lehre.


Richtlinien Tierschutzpreis 2013

  • Ausgezeichnet werden soll

    • der besondere ehrenamtliche Einsatz für den Tierschutz
    • ein vorbildlicher Einzelbeitrag für den Tierschutz
    • der vorbildliche berufliche Umgang mit Tieren.

    Vorschläge, die Personen oder Institutionen in Rheinland-Pfalz betreffen, werden vorrangig berücksichtigt.
  • Vorschlagsberechtigt sind das Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft, Ernährung, Weinbau und Forsten, die dem Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft, Ernährung, Weinbau und Forsten nachgeordneten, für den Vollzug des Tierschutzgesetzes zuständigen Behörden, der Tierschutzbeirat des Landes und Vereine, Verbände oder Gruppen, die in der Anlage der Geschäftsordnung des Tierschutzbeirates aufgenommen sind, aber auch sonstige Vereine, Verbände oder Gruppen, die sich mit Tierschutzthemen befassen.

    Eigenvorschläge und Vorschläge durch Einzelpersonen sind ausgeschlossen.
  • Über die Preisvergabe entscheidet eine Jury, die sich aus drei Vertretern des Ministeriums für Umwelt, Landwirtschaft, Ernährung, Weinbau und Forsten und zwei Vertretern des Tierschutzbeirates des Landes zusammensetzt. Der Tierschutzbeirat benennt seine Vertreter in der Jury aus den eigenen Reihen jeweils für die Dauer seiner Berufung. Die Jury teilt den Preis, soweit besonders preiswürdige Vorschläge in den einzelnen Kategorien vorliegen.

  • Vorschläge sind bis zum 31.08.13 diesen Jahres unter Vorlage nachfolgender Unterlagen dem Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft, Ernährung, Weinbau und Forsten, Referat 10423, Kaiser-Friedrich- Str. 1, 55116 Mainz vorzulegen oder per e-Mail an  RP-Tier(at)mulewf.rlp.de zuzusenden: Angaben zur Person oder zum Verein, zum Verband oder zur Gruppe, die den Preis erhalten soll. Angaben zur Art des ehrenamtlichen Einsatzes zum Tierschutz, des vorbildlichen Einzelbeitrages zum Tierschutz und des vorbildlichen beruflichen Umgang mit Tieren mit ausführlicher Begründung des Vorschlages.

Die Preisverleihung erfolgt öffentlich durch die Ministerin für Umwelt, Landwirtschaft, Ernährung, Weinbau und Forsten.