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Tiertransport

Der Transport von Tieren ist einer der am meisten umstrittenen Aspekte des Tierschutzrechts auf internationaler Ebene. Die Verbesserungen der Transportbedingungen für die Tiere und die Begrenzung der Transportzeiten für Schlachttiere ist der Landesregierung Rheinland-Pfalz ein besonderes Anliegen.

Der Transport von Tieren wird seit 1997 in der Tierschutz-Transportverordnung geregelt. 

Durch die Verordnung 1/2005/EG des Rates vom 22.12.2004 über den Schutz von Tieren beim Transport und damit zusammenhängender Vorgänge sowie zur Änderung der Richtlinie 64/432/EWG und 93/119/EG und der Verordnung 1255/97 (Amtsblatt EG 2005 L 3 S. 1 ) gelten ab 2007 EU-weit die gleichen Vorgaben für den Transport von Tieren. Hinweise zur Umsetzung der EU-Verordnung in Rheinland-Pfalz finden sich beim Landesuntersuchungsamt.

Für Tiertransporte müssen zudem Versorgungsstellen zur Verfügung stehen. Diese sind innerhalb der EU nach der Verordnung 1255/97/EU zuzulassen und werden von der Europäische Kommission in einer Liste (Stand 4.2.2012) veröffentlicht.

 

Handbuch Tiertransporte

Das Handbuch enthält Vollzugshinweise zur Durchführung von Tierschutzkontrollen beim Transport von Tieren. Es soll einen bundeseinheitlichen Vollzug der Verordnung (EG) Nr. 1/2005 des Rates vom 22. Dezember 2004 über den Schutz von Tieren beim Transport und damit zusammenhängenden Vorgängen sicherstellen. 

Die Neufassung des Handbuchs gilt seit März 2010 und steht den Vollzugsbehörden zur  Verfügung.