Das Land Rheinland-Pfalz fördert mit einem Forschungspreis die Erforschung von Ersatz- und Ergänzungsmethoden für Tierversuche sowohl in der wissenschaftlichen Forschung als auch in der Lehre.
Experimente an Tieren sind durch verschiedene Rechtsvorschriften vorgeschrieben, u.a. im Rahmen von Prüfungen für die Anmeldung bzw. Zulassung von Stoffen oder Produkten wie z.B. Chemikalien, Arznei- oder Pflanzenschutzmitteln, zur Erforschung und Erprobung von Methoden zur Diagnostik, Prophylaxe oder Therapie von Krankheiten oder zur Erkennung bestimmter Umweltgefährdungen. In der biomedizinischen Forschung werden sie weiterhin zur Untersuchung biologischer Vorgänge z.B. im Zusammenhang mit der Entstehung von Krankheiten sowie mit Entwicklungs- und Regulationsmechanismen im Organismus durchgeführt.
Gegenwärtig kann auf eine Reihe von Tierversuchen nicht verzichtet werden. Ziel ist es jedoch, Tierversuche einzuschränken, zu ersetzen und soweit wie möglich entbehrlich zu machen.
Daher schreibt die Landesregierung einen Forschungspreis aus, der die Entwicklung von Ersatz- und Ergänzungsmethoden entsprechend dem 3R- Prinzip von Russel und Burch (1959) zum Inhalt hat. Es sind mindestens eine der nachfolgenden drei Anforderungen zu erfüllen:
- durch die Anwendung der Methode werden Tierversuche ersetzt ("Replacement");
- die Zahl der Versuchstiere wird reduziert ("Reduction");
- das Leiden und die Schmerzen der Versuchstiere werden vermindert ("Refinement").
Hierzu zählen auch Projekte, die bereits bestehende Ansätze aufgreifen und so fortentwickeln, dass sie in der Praxis breite Anwendung finden können (Prävalidierung oder Validierung).
Direkt bewerben können sich in Rheinland-Pfalz ansässige Forschungseinrichtungen, Unternehmen oder wissenschaftlich tätige Personen mit Projekten, die mit hoher Wahrscheinlichkeit
- eine tierversuchsfreie Methode,
- eine wesentlich verringerte Anzahl von Versuchstieren oder
- eine deutlich geringere Belastung von Versuchstieren
erreichen.
Bewerbungen aus anderen Bundesländern sind nicht ausgeschlossen. Vorschlagsberechtigt sind ferner das Landesuntersuchungsamt Rheinland-Pfalz sowie Tierschutzorganisationen.
Das Preisgeld beträgt 20.000 EURO.
Der Preis wird alle 2 Jahre ausgeschrieben und kann ganz oder geteilt vergeben werden. Gehen keine geeigneten Beiträge ein, wird die Vergabe ausgesetzt.
Die Bewerbungen sollen eine ausführliche Beschreibung der neu entwickelten Methode und ihrer Eignung bzw. konkrete Ausführungen zur methodischen Fortentwicklung und Anwendung bestehender Ansätze enthalten. Sie sollen neueren Datums und veröffentlicht oder zur Veröffentlichung geeignet sein. Zusätzlich ist eine kurze Zusammenfassung und eine Begründung zur Bewerbung abzugeben, aus der die Bedeutung für den Tierschutz in Sinne der 3 R hervorgeht. Darüber hinaus ist eine kurze Vita des oder der Hauptautoren und falls vorhanden eine Publikationsliste beizufügen. Bereits mit einem Forschungs- oder Tierschutzpreis ausgezeichnete Arbeiten sind kenntlich zu machen.
Die Bewerbungen sind in elektronischer Form unter RP-Tier(at)mulewf.rlp.de einzureichen. Die Bewerbungsfrist für den Forschungspreis 2012 endet am 30.10.2012.
Die Preisvergabe durch die Ministerin für Umwelt, Landwirtschaft, Ernährung Weinbau und Forsten erfolgt auf Vorschlag einer Fachjury. Sie setzt sich zusammen aus Vertreterinnen und Vertretern
- der Zentralstelle zur Erfassung und Bewertung von Ergänzungs- und Ersatzmethoden zur Tierversuch (ZEBET)
- aus Wissenschaft und Forschung
- des Ministeriums für Umwelt, Landwirtschaft, Ernährung, Weinbau und Forsten und diesem nachgeordneten Behörden
- des Tierschutzbeirates des Landes
- der beratenden Kommission nach § 15 TierSchG (Tierschutzkommission)
Ausgeschlossen von der Teilnahme sind Angehörige der Jury und deren Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Ein Anspruch auf Preisverleihung besteht nicht.
Auskunft erteilt das Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft, Ernährung, Weinbau und Forsten Rheinland-Pfalz, Kaiser-Friedrich Str. 1, 5516 Mainz, e-Mail: RPTier(at)mulewf.rlp.de oder Tel.: 06131-16-4415

